Deutschland-Pakt zur irregulären Migration

von hierl

29. September 2023

Bundeskanzler Scholz hat uns einen „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen, aber nur vage Aussagen zur Migrationspolitik gemacht. Wir nehmen das zum Anlass, dem Kanzler unsere Vorschläge für eine Ausgestaltung des Vertrags zu unterbereiten. Klar ist: Die irreguläre Migration muss begrenzt werden. Das Wesentliche im Überblick.

Das Thema der irregulären Migration mit allen Belastungen, die für die Kommunen auftreten, ist eines der drängenden Themen, die wir lösen müssen. Dabei ist es unbenommen, dass Menschen, die Hilfe tatsächlich benötigen, bei uns Zuflucht suchen können und unsere Hilfe erhalten.

Menschen, die aber keinen Bleibegrund haben, können wir nicht in unserem Land aufnehmen, auch wenn wir ein starkes, solidarisches Land sind. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Dafür danke ich herzlich. Aber die Situation überfordert die Menschen und auch die Kommunen zunehmend. Es fehlt an Wohnraum, Betreuungsmöglichkeiten und Plätzen in der Schule. Eine gute Integration der Flüchtlinge wie sie notwendig wäre und wir sie uns wünschen, ist unter diesen Umständen nicht möglich.

Wir fordern daher in unserem Antrag unter anderem:

Pull-Faktoren zu vermeiden, die Anreize für irreguläre – und oft lebensgefährliche – Migrationswege setzen. Verkürzte Einbürgerungsfristen sind ebenso abzulehnen wie Spurwechsel aus der irregulären in die reguläre Migration. Immer weiter ausufernde Bleiberechte für ausreisepflichtige Personen sind zu vermeiden. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nicht auszuweiten. Sachleistungen sollen vorrangig zu Geldleistungen gewährt werden – diesem Prinzip muss flächendeckend wieder Geltung verschafft werden.

– Einsatz für einen hinreichenden Schutz der EU-Außengrenzen – lageangepasst müssen im Fall einer hohen Zahl illegaler Einreisen Kontrollen an den Binnengrenzen möglich sein und erfolgen. Angesichts der aktuell hohen Zahl illegaler Einreisen über die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz muss die Bundesregierung dort unverzüglich Grenzkontrollen notifizieren und etablieren. Als Beispiel kann dafür das im Verhältnis zu Österreich bestehende Grenzsicherungskonzept dienen, d. h. insbesondere stationäre Grenzkontrollen und die ergänzende flexible Schleierfahndung.

– Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien. Die Asylverfahren der Migranten aus diesen Ländern werden seit vielen Jahren nur in geringem Umfang positiv verbeschieden. Asylverfahren sollen beschleunigt durchgeführt werden, die Einstufung zum sicheren Herkunftsland ist dazu das beste Mittel.

Unseren gesamten Forderungskatalog finden Sie hier verlinkt.


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