General-Amnestie für abgelehnte Asybewerber

von hierl

21. Oktober 2022

Unser Asylgesetz wird weiter ausgehöhlt. Mit dem Amnestiegesetz erteilt die Ampel-Regierung auch abgelehnten Asylbewerbern eine Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn diese die Mitwirkung beim Asylverfahren verweigern. Damit sendet sie eine fatale Botschaft in die Welt.

Die Migrationspolitik der Ampel setzt die falschen Schwerpunkte: Wir brauchen qualifizierte Einwanderung von Fachkräften und keine Amnestieregelungen für Ausreisepflichtige. Die Pläne der Ampel entwerten das Asylverfahren und stellen die Bedeutung staatlicher Entscheidungen grundsätzlich in Frage. Denn zukünftig wird es praktisch bedeutungslos sein, wie das Asylverfahren ausgeht: Am Ende steht fast immer ein Bleiberecht. Damit setzt die Ampel völlig falsche Anreize, die im Ergebnis zu mehr irreguläre Migration nach Deutschland führen. Die fatale Botschaft ist: Egal ob ein Asylgrund besteht, egal ob berufliche Qualifikationen bestehen – am Ende darf jeder bleiben. Diese geplante Regelung führt zu Pull-Effekten und zu mehr (ungesteuerter) Migration nach Deutschland.

Hintergrund:

Die Ampel will einen neuen Aufenthaltstitel schaffen. Die Regelung betrifft Ausreisepflichtige mit abgelehntem Asylantrag, die trotz Ausreisepflicht in Deutschland geblieben sind. Diese Personen sollen nach einem Aufenthalt in Deutschland von fünf Jahren – dabei zählt die Dauer des Asylverfahrens mit – eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten

Das Aufenthaltsrecht kann sogar verlängert werden, wenn in dem Jahr bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Dafür müssen sie simple mündliche Sprachkenntnisse des Niveaus A2 nachweisen und ihren Lebensunterhalt „überwiegend“ – also zu mehr als 50% – selbst finanzieren. Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert.

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren …