Migrationswende im Bundestag

von hierl

06/06/2025

Nicht einmal vier Wochen nach Regierungsübernahme wurden im Bundestag die ersten zwei migrationspolitischen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes beraten.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzesentwurf zur geplanten Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in erster Lesung im Plenum debattiert. Anschließend wurde die Vorlage an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Hier ist geplant, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Subsidiärer Schutz ist eine humanitäre Schutzform, die Personen vor Abschiebung schützt, obwohl sie nicht alle Kriterien für Flüchtlingsschutz erfüllen. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn ein ernsthafter Schaden droht, der nicht auf individueller Verfolgung basiert.

Angesichts der Belastungen der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und deren Familien hatten die Länder den Bund bereits im Oktober 2023 zu diesem Schritt aufgefordert. Auch 2016 wurde der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Seit 2018 können nach geltendem Recht pro Monat maximal 1.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt werden. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.

In § 1 Aufenthaltsgesetz, der die Ziele des Aufenthaltsgesetzes festlegt, wird neben der „Steuerung“ nun wieder die „Begrenzung“ von Zuwanderung aufgenommen. Das Wort „Begrenzung“ war von der Vorgängerregierung gestrichen worden. Indem „Begrenzung“ nun wieder aufgenommen wird, soll den Aufnahmekapazitäten des Staates und der Wahrung von Funktionsfähigkeit und Integrationsfähigkeit Rechnung getragen werden. Diese Zielbestimmung ist von Verwaltung und Gerichten auch für die Auslegung der Gesetzesbestimmungen heranzuziehen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Anfang der Woche die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen in drei Fällen im Rahmen einer Eilentscheidung als rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung des Gerichts entfaltet zwischen den Parteien des Verfahrens Wirkung und wird selbstverständlich akzeptiert. Es kann keine allgemeine Wirkung entfalten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es m. E. zu rechtfertigen, dass die Praxis durch Innenminister Alexander Dobrindt weiter aufrechterhalten wird. Klar ist aber auch, dass die Einhaltung von Europarecht der Maßstab sein muss. Hier gibt es unterschiedliche Auslegungen. Der Fall zeigt aber auch die Grenzen des aktuell geltenden Dublin Verfahrens. Es ist wichtig, dass wir in Europa zügig zu einem gemeinsamen Verständnis für eine optimierte Einwanderungspolitik kommen.




Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren …