Am heutigen Freitag haben wir den Wechsel in der Migrations- und Innenpolitik mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eingeleitet. Eine Mehrheit im Bundestag stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung zu.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre wird den Zuzug von Familienangehörigen nach Deutschland spürbar verringern. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug möglich. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wird insbesondere die von der Ampel eingeführte Turboeinbürgerung nach bereits drei Jahren Anwesenheit in Deutschland wieder abgeschafft.
Deutschland ist durch die Aufnahme und Integration der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die ins Land gekommen sind, enorm gefordert. Die Herausforderungen bei Aufnahme und Integration verstärken sich, wenn die Kernfamilie von Personen, die keine anerkannten Asylbewerber sind, nachzieht. So müssen die Kommunen auch diesen regelmäßig ausreichenden Wohnraum, Kita- und Schulplätze zur Verfügung stellen und zum Teil auch größere Familien unterbringen.
Der Gesetzentwurf macht darüber hinaus eine Änderung aus der letzten Legislaturperiode rückgängig und fügt das Wort „Begrenzung“ in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes wieder ein. Damit wird klargestellt, dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur der Steuerung, sondern auch der Begrenzung des Zuzugs nach Deutschland dient. Dies sendet ein klares Signal, dass bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts die Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates zu berücksichtigen ist, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird.