Endlich ist der Weg für Neuwahlen frei. Als CSU sind wir bereit und motiviert für den Wahlkampf, werden aber sicherlich keine fehlenden Mehrheiten ersetzen, um neue Projekte mit der verbleibenden Regierungsfraktionen zu starten. So geht es jetzt weiter.
Seit dieser Woche ist klar: Am 16. Dezember wird Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Parlament stellen. Bei einem negativen Ausgang hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit, um einer Auflösung des Parlaments zuzustimmen. Anschließend finden laut der gesetzlichen Frist innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen statt. In dieser Woche haben sich CDU/CSU, SPD, die Grünen und die FDP mit dem Bundespräsidenten auf Neuwahlen am 23. Februar 2025 geeinigt.
Was passiert bis zur Neuwahl? Der aktuelle 21. Bundestag ist weiterhin handlungsfähig bis zur Konstituierung nach der Wahl. Betreiben wir als Unionsfraktion, so wie es die AfD uns vorwirft, Arbeitsverweigerung? Die Antwort ist ganz klar: Nein. Bundeskanzler Olaf Scholz hat seine Regierungsmehrheit mit der Entlassung von Christian Lindner aufgegeben. Der Bundeskanzler muss selbst dafür sorgen, dass er Mehrheiten für seine Projekte bekommt. Er kann nicht erwarten, dass wir jetzt Projekten zustimmen, welchen wir auch bei einer funktionierenden Ampel nicht zugestimmt haben. Wir sind nicht der Mehrheitsbeschaffer für einen Kanzler, der eigenständig über eine Mehrheit verfügen sollte. Weiter wollen wir aber auch keine wechselnden Mehrheiten im Parlament für Themen, die uns wichtig sind. Hier warten sowohl die Demokratiefeinde der AfD wie auch die Wahlkämpfer der SPD nur darauf, um uns vorzuführen. Dies wird nicht passieren. Auch handelt es sich bei der aktuellen Minderheitsregierung nicht um eine Regierung, die von Beginn an so geplant war. Von daher geht auch das Argument der AfD fehl, dass wechselnde Mehrheiten bei einer Minderheitenregierung normal seien.
Die verbliebenen Regierungsfraktionen haben keine eigene Mehrheit mehr im Bundestag. Daher können sie alleine keine Gesetze mehr beschließen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir unserer staatspolitischen Pflicht gerecht, indem unaufschiebbare Dinge mitentscheiden werden, wie beispielsweise die Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdiebstählen oder der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch dafür muss aus unserer Sicht der Kanzler erst die Vertrauensfrage stellen. Denn so wenig die Bürgerinnen und Bürger dem Kanzler vertrauen, so hat er auch unser Vertrauen in den letzten 3 Jahren verspielt. Das reicht von der eigenmächtigen Änderung der Beschaffungsliste des Sondervermögens für die Bundeswehr, über die Änderungen im Bürgergeld bis hin zu falschen Versprechungen beim Sicherheitspaket und der Migrationsdebatte. Nachdem er die Vertrauensfrage gestellt hat, können die unaufschiebbaren Entscheidungen angegangen werden. Die CDU/CSU-Fraktion wird auch nichts mit beschließen, was nicht zwingend nötig und dringend ist oder womit sie einer künftigen Regierung Steine in den Weg legt. Wir bringen die restliche Legislatur mit der gebotenen Verantwortung zu Ende und bereiten uns für den notwendigen politischen Wechsel nach den Wahlen vor.
Was es jetzt braucht, ist eine neue, handlungsfähige Regierung und stabile Mehrheiten. Dann werden maßgebliche Entscheidungen getroffen, nicht davor.