Meine Rede: Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen

von hierl

03/10/2026

In der vergangenen Sitzungswoche habe ich eine Rede zum Schutz vor K.-o.-Tropfen gehalten. Unser Ziel ist, den Einsatz von Betäubungsmitteln schärfer zu ahnden, um dieses besondere Unrecht zu erfassen und eine praxistaugliche Regelung vorzulegen.

Immer mehr junge Frauen in Deutschland werden Opfer sog. „K.-o.-Tropfen“. Dabei träufeln die Straftäter häufig geschmacks- und geruchsneutrale Chemikalien, zum Beispiel in Bars oder Diskotheken in die offenen Getränke ihrer Opfer, um deren Bewusstsein bis zur vollständigen Bewusstlosigkeit zu trüben, um sie zu berauben oder meist, um sie sexuell zu missbrauchen.

Das Problem: selbst schwerste Vergewaltigungen unter Anwendung solcher Mittel können bisher nicht angemessen bestraft werden, weil der BGH 2024 entschied, dass über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. In der Folge können solche Taten nur mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren geahndet werden.

Um diese Lücke zu schließen und eine Mindeststrafe von fünf Jahren zu ermöglichen hat der Bundestag hat in der vergangenen Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ beraten. Nun können die Verhandlungen dazu im Bundestag beginnen.

Hier lässt sich meine Rede abrufen.


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