Bei der Winterklausurtagung in Kloster Seeon hatte sich die CSU-Landesgruppe für die Einführung eines Verantwortungsverfahrens für straffällige Jugendliche ausgesprochen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) nahm dies zum Anlass, ein Hintergrundgespräch zum Verantwortungsverfahren mit drei Experten zu organisieren.
Schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren nehmen zu. Nach der Statistik machen Kinder 7% der Tatverdächtigen bei Gewalttaten aus. Aufgrund der Strafunmündigkeit erfolgt derzeit keine gerichtliche Aufarbeitung der Taten. Bei Opfern, aber auch Justiz und Gesellschaft, bleiben oft mit einem Gefühl der Ohnmacht zurück. Im Rahmen des Verantwortungsverfahrens sollen Staatsanwaltschaft und Jugendgericht bei verpflichtender Anwesenheit von Kindern und Eltern das Tatgeschehen mit einem Gerichtsverfahren aufarbeiten. Auch wenn es keine strafrechtlichen Folgen gibt, soll das Gericht Erziehungsmaßnahmen, Verwarnungen und Weisungen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können. Damit würden klare Grenzen frühzeitig aufgezeigt und Eltern in die Pflicht genommen werden.
Zu den Experten zählten Andreas Schmitz, Geschäftsführer des Alexianer Martinistift Nottuln, Matthias Braumandl, Vorsitzender Richter der Jugendkammer des Landgerichts München und Rainer Kock, Staatsanwalt beim Haus des Jugendrechts Essen. Gemeinsam mit meinen Kollegen bekamen wir wertvolle Impulse aus der Praxis und tauschten uns darüber aus, wie man der Jugendkriminalität effektiv entgegenwirken kann.
Herzlichen Dank an Elisabeth Hoffmann und Marie-Sophie Lanig von der KAS für die Organisation!




