Meine Rede: Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

von hierl

12/09/2025

Am Freitag sprach ich im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Im Anschluss an die erste Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf ist nicht gänzlich neu. Die Ampel hatte diesen bereits in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht, konnte ihn aber aufgrund des Scheiterns nicht mehr in die Umsetzung bringen. Wir holen dies nun nach, denn die Digitalisierung auch in der Justiz ist uns ein wichtiges Anliegen.

Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme soll das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden. Ziel ist, Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich von Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden.

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit bieten zahlreiche Vorteile, die sowohl den Rechtsuchenden als auch den Justizbehörden zugutekommen. Hierzu zählt beispielsweise eine größere Effizienz, eine Beschleunigung der Verfahrens- und eine Reduzierung der Fehlerquote. Die Digitalisierung bietet eine große Chance den Weg zur Justiz einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ich freue mich auch hoffentlich noch viele innovative Ansätze in dieser Legislatur.

Meine Rede kann hier abgerufen werden.


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