Erste Lesung zur Grundgesetzänderung im Bundestag

von hierl

15/03/2025

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung einen von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beraten. Damit sollen die Verteidigungsausgaben, die eine Höhe von 1% des BIP übersteigen, von den Regeln der Schuldenbremse ausgenommen werden und ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet werden.

In der Debatte betonte der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz, die Notwendigkeit, noch in der laufenden Legislaturperiode mit dem 20. Bundestag die Änderungen zu beschließen. Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit duldet aus Sicht der Union keinen Aufschub: Drohnenüberflüge, hybride Angriffe auf unsere Infrastruktur, der Krieg in der Ukraine die Aussagen des amerikanischen Präsidenten in den letzten Wochen.

Aus Sicht der Union geht es darum, das Geld eingebettet in eine umfassende Reformagenda für unser Land zur Verfügung zu stellen. Das Ziel des Finanzpakets ist die Kapazitäten der Bundeswehr aufzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft zu stärken. Für mich persönlich ist aber auch ganz klar: ohne einschneidende und spürbare Reformen in unserem Staat kann es nicht gehen, da nutzen dann auch keine Finanzpakete. Eine notwendige und wohl auch schmerzliche Haushaltskonsolidierung ist notwendig und muss einhergehen mit dem Abbau von Bürokratie und Schaffung effizienter Strukturen.

Der Bundestag überwies im Anschluss an die Debatte den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Auch die Sachverständigenanhörung ist bereits erfolgt. Dabei übernimmt der Haushaltsausschuss die Federführung. Bis gestern Vormittag liefen die Verhandlungen zur Mehrheitsfindung für die 2/3 Mehrheit für die vorgesehene Grundgesetzänderung. Ein Abschluss konnte erzielt werden. Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.


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