In der vergangenen Sitzungswoche wurde ein Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in erster Lesung beraten. Diese Initiative um Carmen Wegge (SPD) und Ulle Schauws (Grüne) wurde von den verbleibenden Ampel-Fraktionen initiiert. Dazu habe ich für die Unionsfraktion im Bundestag eine Rede gehalten.
Aktuell ist auf Verlangen der schwangeren Frau ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach einer unabhängigen Beratung und einer dreitätigen Wartefrist straffrei möglich. Die Regelung findet sich im Strafgesetzbuch (StGB). Verurteilungen von Frauen, die abgetrieben haben, gibt es seither nicht.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Regelung aus dem StGB gestrichen werden und so bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Die Beratung soll weiter stattfinden, jedoch die dreitägige Bedenkfrist wegfallen. Das fordert eine Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen ist. Ein so hoch emotionales Thema, ohne eine angemessene Beratungszeit und kurz vor Schluss der vorzeitig endenden Legislaturperiode durch das Parlament bringen zu wollen, ist aus unserer Sicht verantwortungslos.
Unsere Haltung ist eindeutig: Wir stehen zu der aktuellen Regelung unseres Abtreibungsrechtes, das einerseits ungeborenes Leben schützt und andererseits die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen sicherstellt sowie angemessene Beratungsangebote ermöglicht. Die geltende Rechtslage zu § 218 StGB ist das Ergebnis eines langen Prozesses mit vielen Diskussionen, nämlich der Grundrechtsabwägung zwischen den Interessen der werdenden Mutter und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dies ist ein hart errungener Kompromiss, der beiden Seite etwas abverlangt. Aber genau deshalb ist er so wertvoll, da er zur Befriedung des Konflikts beigetragen hat.
Die Diskussion um das Thema ist für einen Schnellschuss ungeeignet. Wer hier Änderungen erreichen will, der ist gut beraten, das nicht überhastet zu entscheiden. Für mich ist wichtig, die Konfliktsituationen für die Frauen auszuweiten, statt die Abtreibungen aus dem StGB zu nehmen. Sinnvoll wäre für mich, v. a. Hilfs- und Unterstützungsangebote für die betroffenen Frauen auszuweiten, bzw. kostenfreie Verhütung länger anzubieten und die Aufklärung zu verstärken.
Im Anschluss an die Debatte im Plenum wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Ob wir den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung noch behandeln, ist offen.
Meine Rede könne Sie hier abrufen.