Ungleichbehandlungen bei der Erweiterung der LKW-Maut verhindern

von hierl

28. Juni 2024

Zum 1. Juli wird die LKW-Maut ausgeweitet und betrifft damit schon LKW ab 3,5 Tonnen. Das kann vor allem kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe überfordern. Wir als Union setzen uns für weitreichende Ausnahmeregeln ein, denn die vorgesehenen greifen deutlich zu kurz. Unser Antrag im Überblick.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen Antrag zur Unterstützung von kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben in den Bundestag eingebracht. Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen hat dies eine erhebliche Mehrbelastung zur Folge. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es zwar eine Handwerkerausnahme, aber diese Ausnahmeregel greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst. Wir als Union fordern, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.

Maut-Befreiung für weitere Berufsgruppen

Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer heimischen Unternehmen darf es nicht geben. Es müssen vielmehr alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten.

Keine neuen Zusatzkosten für KMU

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet viele unserer heimischen Unternehmen. Gerade in diesen angespannten Zeiten verschärft die Ampel damit die Lage der Wirtschaft noch einmal. Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten.

Unser Antrag

Unser Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden.


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