Dank Union: Kinderehen bleiben unwirksam

von hierl

14. Juni 2024

Im Ausland geschlossene Kinderehen bleiben in Deutschland unwirksam. Das ist gut für alle Mädchen. Auf Druck der Union legte die Ampel schließlich einen Gesetzentwurf vor. Er blieb mangelhaft, trotzdem haben wir zugestimmt. Das hat einen wichtigen Grund.

Ohne neue Regelung wären Kinderehen wieder „legal“ geworden. Wir als verantwortungsvolle Opposition wollten das unbedingt verhindern. Daher haben wir trotz Bedenken zugestimmt. Es ist gut, dass sich die Ampel weiter für die Unwirksamkeitslösung ausgesprochen hat mit der jede Ehe, die mit einem Beteiligten, der unter 16 Jahre ist, automatisch unwirksam ist. Die Aufhebungslösung, nach der jeder Einzelfall geprüft werden muss, führt zu langen Verfahren, während derer die Kinder bzw. Jugendlichen weiter in der Ehe „gefangen“ sind und kann sehr belastend für die Beteiligten sein.  

Kritikpunkte am neuen Gesetz bleiben dennoch und sind nachzubessern:

– Es gibt keine Beratungspflicht bei Wiederheirat, wenn die Betroffenen – vor allem Mädchen – volljährig geworden sind. Eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung der jungen Frauen ist ohne weitere Beratung nicht gegeben.

– Nicht gelöst ist die Abstammung von Kindern, auch derer, die schon vor der Einreise nach Deutschland geboren wurden. Diese verlieren mit der Unwirksamkeit der Ehe ihren rechtlichen Vater und damit weitere Ansprüche.

– Bei der erneuten Heirat der damals minderjährig Verheirateten verzichtet das Gesetz auf die Vorlage eines Ehefähigkeitszertifikats, nicht aber wenn einer der beiden Beteiligten nach Erreichen der Volljährigkeit einen Dritten heiraten möchte. Wir fordern eine Gleichstellung dieser beiden Fälle damit die Ehepartner nicht in der Kinderehe „gefangen“ bleiben.

– Auch fehlen Regelungen zum Erbrecht.

Grüne wollten Kinderehen grundsätzlich wirksam lassen

Übrigens: Bis zum Schluss haben die Grünen dafür plädiert, dass jede ausländische Ehe einzeln überprüft werden sollte, also nur aufhebbar und nicht unwirksam ist. #Kinderehen wären also grundsätzlich wirksam und damit anerkannt gewesen. Das widerspricht fundamental unseren Grundwerten in Deutschland.


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