„Selbstbestimmungsgesetz“: Das sagen die Experten

von hierl

1. Dezember 2023

Nach der harten Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ in der letzten Sitzungswoche kamen jetzt zum ersten Mal Experten im Bundestag zu Wort. Diese haben neutral und sachlich dargestellt, wo der Entwurf der Ampel fehlgeht.

In der Sachverständigen-Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages haben die geladenen Sachverständigen teils massive Kritik am geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung geäußert. Drei Argumente stachen besonders hervor:

1. Bei Jugendlichen, die sich in der Pubertät in einem schwierigen Entwicklungsstadium befinden, wird der Eindruck erweckt, durch die Änderung des Geschlechtseintrags sei eine schnelle Lösung für ihren (manchmal nur gefühlten) Leidensdruck möglich. Kinder und Jugendliche brauchen Begleitung um eine für sie passende Lösung zu finden, statt nur den Änderungswunsch zu bestärken.

2. Die Abschaffung des Begriffs „biologisches Geschlecht“ hat weitreichende Folgen für Frauen und Mädchen und führt zu großer Rechtsunsicherheit. So verweist der Gesetzentwurf einmal auf das „gefühlte“ und einmal auf das biologische Geschlecht. Frauenquoten, nach Geschlechtern getrennte Umkleiden, Sportwettkämpfe, all das verkommt zu einer Farce. Hier lässt die Ampel auch die privaten Betreiber alleine, in dem sie auf das Hausrecht verweist.

3. Das Selbstbestimmungsgesetz greift massiv in die Elternrechte ein und steht im Konflikt mit Art. 6 GG. Das Familiengericht ersetzt die fehlende Zustimmung der Eltern sofern diese mit dem Änderungswunsch des Vornamens und des Geschlechtseintrags des Kindes nicht einverstanden sind; das alles passiert ohne dass das Kindeswohl dabei gefährdet sein muss. Das ist ein Paradigmenwechsel im Familienrecht, den wir als nicht angemessen erachten.

Diese Beiträge sind Zusammenfassungen der Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin; Till Randolf Amelung, M.A., Autor, Publizist und Transmann; Prof. Dr. Judith Froese, Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Konstanz.

Den Link zur ganzen Anhörung finden Sie hier.


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