Plädoyer: Warum wir das Selbstbestimmungsgesetz ablehnen

von hierl

17. November 2023

Die letzten 1,5 Jahre habe ich an diesem Thema gearbeitet: Jetzt durfte ich eine erste Rede zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel im Plenum halten. Wir lehnen das Gesetz ab, denn es stellt queere Ideologie über die Bedürfnisse der Betroffenen.

Beinahe anderthalb Jahre haben die Ampel-Ministerien am sogenannten Selbstbestimmungsgesetz gearbeitet. Es soll das 1981 beschlossene Transsexuellengesetz ablösen, welches in Teilen vom VerfassungG als verfassungswidrig erklärt wurde. Es geht in diesem Gesetz darum, Menschen, die sich „im falschen Körper fühlen“ zu ermöglichen, Ihren Vornamen und Ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Jetzt wurde es zum ersten Mal im Bundestag diskutiert. Als familienrechtliche Berichterstatterin in der AG Recht unserer Fraktion , habe ich die Zeit gut genutzt, um mich in zahlreichen Vorträgen, Diskussionen und persönlichen Gesprächen mit Betroffenen und Verbänden vorzubereiten.

Thema eignet sich nicht für Polarisierung

Besonders die Gespräche mit Betroffenen und Verbänden machten mir klar: Es gibt kaum ein Thema, von dem vermeintlich so wenige Menschen betroffen sind, aber das so polarisiert. Eine objektive Diskussion des Themas ist kaum möglich, was ich sehr bedauere, da den Betroffenen damit nicht geholfen wird und eine Spaltung statt einer Versöhnung herbeigeführt wird. Dabei ist es doch das, was die Betroffenen brauchen, dass man sie ernst nimmt und sie eine Lösung erhalten. Aber auch die restliche Bevölkerung kann nicht außen vor gelassen werden. Mit dem vorliegenden Gesetz werden leider die Gräben vergrößert. Auch habe ich festgestellt, dass kaum jemand über das Gesetz und dessen Inhalt Bescheid weiß.

„Geschlecht“ wird durch „Geschlechtsidentität“ ersetzt

Zum einen soll der Begriff „Geschlecht“ durch eine subjektiv empfundene „Geschlechtsidentität“ ersetzt werden. Das führt dazu, dass biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, an Sportwettkämpfen von Frauen teilnehmen können, Frauenquoten für sich reklamieren oder Schutzräume von Frauen nutzen könnten. Damit geht das Gesetz uns alle an, nicht nur die Betroffenen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass Betroffene diese Regelungen für sich nutzen werden, sondern lediglich Menschen, die nichts Gutes im Schilde führen. Weiter wirft diese „Neudefinition“ viele weitere ungeklärte Folgefragen, die heute noch gar nicht absehbar sind.

Staat missachtet Schutzauftrag

Zum anderen erfüllt das Selbstbestimmungsgesetz seinen staatlichen Schutzauftrag nicht. Nicht denjenigen gegenüber, die einen dauerhaften Leidensdruck haben und eine Lösung in der Änderung des Geschlechtseintrags suchen, aber auch nicht gegenüber diejenigen, deren Lösung eben nicht die Änderung des Geschlechtseintrags ist. Daneben müssen wir auch die restliche Bevölkerung im Blick haben. Alle Interessen sind abzuwägen.

Kinder und Jugendliche betroffen

Der Gesetzentwurf suggeriert allerdings eine schnelle und unproblematische Lösung, dass ein Gang zum Standesamt ausreiche und mit dem Eintrag des neuen Vornamens und Geschlechtseintrags sich alles bessert. Wir müssen vor allem Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg begleiten, um die für sie richtige Lösung zu finden. Das heißt sich ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen und nicht nur in ihrem Änderungswunsch zu bestärken. 

Eltern können sich das Geschlecht ihres Kindes aussuchen!

Ein weiterer Punkt, der mich an dem Gesetzentwurf fassungslos macht, ist, dass Eltern für ihre Kinder bis 14 Jahren ohne weitere Begleitung die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags vornehmen können. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass eine Familie mit bisher zwei Mädchen das dritte Kind, wenn es denn dann auch ein Mädchen ist, als Jungen benennen und so auch aufziehen kann.

Ein Keil wird in Familien getrieben

Jugendliche ab 14 Jahre demgegenüber können, sofern die Eltern dem Wunsch nach einem Vornamenswechsel und dem Wechsel des Geschlechtseintrags nicht zustimmen, das Familiengericht einschalten, welches im Regelfall von der Einwilligung in die Änderung ausgehen soll. Was solche Vorgänge für die Familien bedeuten, mag man sich gar nicht vorstellen.

Wir brauchen mehr Verständnis und Respekt

Es gäbe noch viele weitere Punkte, die angesprochen werden könnten, hier aber den Rahmen sprengen würden. Für mich geht es in der Debatte um gegenseitiges Verständnis und Respekt. Ist beides nicht gegeben werden wir zu keiner guten Lösung kommen.

Ich hoffe, dass die Sachverständigenanhörung weitere Erkenntnisse bringt und bis zur Endabstimmung doch noch eine Debatte in der Bevölkerung geführt werden kann. Vielleicht kommen wir so noch zu einer Lösung, die den Betroffenen, aber auch der restlichen Bevölkerung gerecht wird.

Für Fragen oder Diskussionen zum Thema stehe ich gerne zur Verfügung.

Meine Rede gibt es hier zum Nachschauen.


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