Das gab es noch nie: Das Verfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt über der Ampel für 2021 als nichtig erklärt. Unter diesen Umständen sind die aktuellen Verhandlungen über den Haushalt 2024 nicht möglich. Wir werden dem Entwurf vorerst nicht zustimmen. Der Hintergrund.
Das Bundesverfassungsgericht hat unserer Klage stattgegeben und den 2. Nachtraghaushalt der Ampel für das Jahr 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Konkret ging es darum, dass die Ampel-Regierung 60 Milliarden Euro, die als Schuldenoption für Corona-Hilfen im Jahr 2021 nicht verwendet wurden, nachträglich in den „Klima- und Transformationsfond“ umgewidmet hat. Mit dieser Trickserei wollte die Ampel die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse umgehen, indem Sie Schulden, die theoretisch im Vorjahr gemacht hätten werden müssen (Grundsatz der Jährlichkeit), auf mehrere Jahre verteilt. Im offiziellen Haushalt wäre die Schuldenbremse eingehalten, tatsächlich aber wuchs der Schuldenberg immens.
Schuldenstand 2024 unbekannt
Mit dem Urteil verbunden ist, dass über mehrere Jahre schuldenfinanzierte Sondervermögen nicht mehr möglich sind und die Berechnung der Nettokreditaufnahme für den Gesamthaushalt 2024 daher ungewiss ist. Wir wissen im Moment nicht, in welcher Höhe die Ampel für 2024 Kredite aufnehmen will und ob sie damit die Schuldenbremse einhält. Das Haushaltsverfahren kann damit aus unserer Sicht im Moment nicht weitergeführt werden.
Unsere Haushälter ziehen die Reißleine
Daher haben wir in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses keine eigenen Anträge gestellt. Dieser Schritt ist uns nicht leichtgefallen, da mit eigenen Anträgen die eigenen politischen Vorstellungen greifbar werden. Aber es ist ein notwendiges Signal, dass auf dieser Grundlage keine seriösen Haushaltsberatungen geführt werden können. Die Einzelpläne der Ministerien in der nächsten Haushaltswoche werden wir ablehnen. Lediglich bei den Einzelplänen der Verfassungsorgane werden wir uns enthalten.
Gerichtsurteil muss umgesetzt werden!
Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundeshaushalt 2024 müssen zunächst in ihrer ganzen Tragweite analysiert werden. Wir fordern die Koalition dazu auf, ein geordnetes Haushaltsverfahren durchzuführen, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Dies gebietet nicht zuletzt der Respekt gegenüber dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht.