Es braucht einen Befreiungsschlag im Bürokratieabbau!

von hierl

27. Oktober 2023

Olaf Scholz erfindet immer neue Schlagworte („Deutschlandtempo“), um Geschäftigkeit beim Bürokratieabbau vorzutäuschen. In Wahrheit ist der bürokratische Aufwand seit 2021 konstant gestiegen. Es braucht endlich einen Befreiungsschlag für die Unternehmen. Unsere Agenda für einen echten Bürokratieabbau.

Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb braucht es jetzt dringend einen Durchbruch für echten Bürokratieabbau.

2021 historischer Bürokratie-Tiefstand

Wir wollen an die Erfolge der vergangenen Wahlperioden anknüpfen: Die „One in, one out“-Regel sowie die Schaffung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) im Bundeskanzleramt waren wichtige strukturelle Reformen. Im Jahr 2021 lag der Bürokratiekostenaufwand für Bürger, Unternehmen und Kommunen auf einem historisch niedrigen Stand. Seither ist er aufgrund der Politik der Ampel-Regierung aber wieder massiv angestiegen.

Deshalb schlagen wir unsere „Agenda Bürokratieabbau“ vor und legen konkrete Vorschläge zur Aufhebung unnötiger und überbordender Regulierung auf den Tisch:

Bürokratiebremse: sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird.

„One in, two out“-Regel: Die erfolgreiche Bürokratiebremse „One in, one out“ wird zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet.

1:1 Umsetzung von EU-Vorhaben: Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht darf in Deutschland nicht über den europäischen Standard hinaus reguliert werden.

Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium auf EU-Ebene: Keine neuen bürokratischen Regelungen, bis die EU in Sachen Wettbewerbsfähigkeit ihren Rückstand auf ihre Hauptkonkurrenten im globalen Wettbewerb aufgeholt hat.

Digitalcheck von Gesetzen: Der effiziente digitale Vollzug von Neuregelung (Digitaltauglichkeit) muss bei jeder Gesetzeserstellung von Anfang an mitgedacht und verbindlich geprüft werden.


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