Das Heizungsgesetz ist beschlossene Sache. Den Widerstand der Bevölkerung, die Einwände der Experten und den politischen Protest hat die Ampel ignoriert. Dabei hat das Gesetz unzählige Fehler. Die größten Kritikpunkte im Überblick.
Wir als Union haben alles versucht. Sogar das Verfassungsgericht haben wir angerufen, das uns Recht gab: Das Heizungsgesetz sollte nicht ohne weitere Beratungen beschlossen werden. Diese Entscheidung hat die Ampel aber nicht beherzigt. Mit dem fadenscheinigen Argument, über die Sommerpause sei genug Zeit gewesen, das Gesetz zu lesen, wurde es ohne weitere Ausschuss-Beratung heute im Plenum abgenickt. Klar ist: Dieses Gesetz hätte nicht kommen dürfen!
Auch wenn wir als Union einen Teilerfolg erzielen konnten (Biomasse zählt weiter zu den Erneuerbaren Energien), bleibt das Gesetz immer noch falsch. Die größten Fehler betreffen die unzureichende Förderkulisse, die enormen Kosten, die mangelnde Technologieoffenheit und die fehlende Verzahnung mit der kommunale Wärmeplanung.
Vorschriften ja – Förderungen nein
Für viele Bürger ist das Vorhaben schlicht unbezahlbar. Es muss damit gerechnet werden, dass es zeitnah weitere Novellen brauchen wird. Das zeigt sich insbesondere in dem Umstand, dass die geplanten Fördergelder für das Umrüsten auf eine Wärmepumpe als elementares Beiwerk des Gesetzes bislang nur in Eckpunkten vorliegen.
Eigenheim wird teurer, Mieten steigen
Von den Mietervertretern wird kritisiert, dass die Förderung (Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus) nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen ist, Vermieter hingegen sollen außen vor bleiben. Das wird die Mieten weiter hochtreiben.
Klar ist auch, dass – trotz Förderung – Eigenheimbesitzer mit massiven Kostensteigerungen rechnen müssen. Denn die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe rechnet lange nicht die tatsächlichen Kosten auf. Außerdem müssen Energieeffizienzmaßnahmen deutlich stärker gefördert werden.
Technologieoffenheit nur in der Theorie
Der Einsatz von Wasserstoff ist beispielsweise mit vielen Hürden verbunden. Viele Bürger werden in der Praxis nicht auf alternative Energieformen zurückgreifen können. Großflächig werden in den kommenden Jahren in erster Linie Fernwärme und Wärmepumpen realisiert werden.
Schließlich sind viele Technologien nicht im GEG berücksichtigt: Unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung und die Brennstoffzelle. Ein Pumpentausch sollte wieder zugelassen werden.
Städte und Gemeinden werden vor vollendete Tatsachen gestellt
Die Ampel macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Bevor überhaupt feststeht, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune künftig ausgestaltet werden kann und wie sie die Entscheidung der Bürger für eine neue Heizung beeinflusst, macht die Bundesregierung bereits jetzt staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen.