Die Wahlrechtsreform der Ampel gefährdet das Vertrauen vieler Wähler in die Demokratie. Zahlreiche Wahlkreise werden in Zukunft wahrscheinlich keinen Direktkandidaten nach Berlin schicken können. Lesen Sie, warum wir als Unionsfraktion Klage gegen das Gesetz einreichen.
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition hat viel Vertrauen verspielt: Das Gesetz wurde im Bundestag durchgesetzt, obwohl Experten erhebliche Zweifel an verschiedenen Regelungen haben. Es ist mehr als bedenklich, dass wahrscheinlich zahlreiche Wahlkreise in Zukunft keinen direkt gewählten Vertreter mehr nach Berlin schicken werden. Es darf nicht sein, dass die Erststimmen der Bürger in diesen Wahlkreisen einfach ignoriert werden.
Ein zweiter Punkt ist ebenfalls bedenklich: Die Regierungsparteien beschließen eine Wahlrechtsreform, die ausgerechnet den Oppositionsparteien schaden könnte. Denn der Wegfall der Grundmandatsklausel benachteiligt ganz bewusst die CSU. Sollten wir nun bei der nächsten Bundestagswahl weniger als 5% aller Deutschlandweit abgegebenen Stimmen erhalten, würden wir nicht in den Bundestag einziehen dürfen – trotz dutzender Direktmandate, die wir bei jeder Wahl erlangen.
Wir als Union halten die Reform unter anderem deswegen für verfassungswidrig. Wie angekündigt, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Reform einreichen. Mit der Unterschrift im Bild habe ich meine Vollmacht für die Klage geleistet.