Geschlechtswechsel einmal pro Jahr?

von hierl

14. April 2023

Die Ampel schießt bei ihrer Gesetzesreform zum Selbstbestimmungsgesetz weit über das Ziel hinaus. Danach soll es jedem Menschen möglich sein, ihren Geschlechtseintrag jedes Jahr allein durch eine Erklärung wechseln zu dürfen. Das bisher geltende Transsexuellengesetz galt nur für transsexuelle Personen. Zusammen mit der Frauenunion Bayern habe ich jetzt über die schwerwiegende Folgen dieses Reformvorhabens diskutiert.

Die Ampel möchte das bestehende Transsexuellengesetz durch ein sogenanntes „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen.  Dieses Vorhaben wäre die Abschaffung der Kategorie „Geschlecht“ wie wir es kennen und würde alle Regelungen, die sich an der Kategorie „Geschlecht“ orientieren, wie z. B. die Gleichstellung von Mann und Frau nach Art. 3 GG  obsolet machen. Im Kern soll es jedem Menschen freistehen, einmal pro Jahr seinen Vornamen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern. Aktuell ist das nur nach einer dreijährigen Probezeit und mit zwei Gutachten, die die Ernsthaftigkeit des Wechsels dokumentieren, möglich. Selbst bei Kindern soll der Wechsel laut Neuregelung ganz ohne ärztliche Gutachten möglich sein. Falls die Eltern ihre Einwilligung für die Änderung des Geschlechtseintrags nicht geben, soll das Kind die Änderung vor dem Familiengericht einklagen können.

Als familienrechtliche Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag bin ich thematisch für dieses Reformvorhaben der Ampel zuständig. Auf Einladung von Dr. Silke Launert und Barbara Gerl, den Bezirksvorsitzenden der Frauen Union Oberfranken und der Oberpfalz sowie von Claudia Krüger-Werner, der Vorsitzenden der Projektgruppe Verbindungen leben – Netzwerke pflegen, konnte ich bei einer Veranstaltung der Projektgruppe Familie und Frauen der Frauen Union Bayern in einem Online-Vortrag über die mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes verbundenen v. a. rechtlichen Themen aufklären und einen Einblick über die Diskussion zum Reformvorhaben geben.

Geschlechtsänderung erster Schritt zu medizinischen Eingriffen

Was man zum Thema wissen muss:

Wenn Jugendliche ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern (sog. Soziale Transition), beginnt die überwiegende Mehrheit, ca. 80 %, auch eine medizinische Behandlung, um ihren Körper anzugleichen. Das beinhaltet gegebenenfalls Pubertätsblocker und auch Operationen.

Wenn Jugendliche, die den Wunsch haben das Geschlecht zu „wechseln“, aber erst einmal abwarten und ihren Namens- und Geschlechtseintrag nicht ändern, finden sich ungefähr 90 % der Jugendlichen nach der Pubertät in ihrem angeborenen Geschlecht zurecht.  

Schutz von Kindern hat Vorrang

Während der intensiven Diskussion mit rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde klar, dass das Vorhaben der Ampel, wenn es zu einem konkreten Gesetzesentwurf kommt, auf großes Medienecho fallen wird. Für mich ist klar,  dass es hier Verständnis und Unterstützung für die Betroffenen braucht, aber auch anzuerkennen ist, dass den nicht Betroffenen mit Verständnis begegnet werden muss und auch deren Bedenken und Sorgen ernst zu nehmen sind. Insbesondere Kinder müssen geschützt werden und dem Sicherheitsbedürfnis von Frauen in Frauenhäusern oder öffentlichen Umkleiden muss entsprochen werden. Auch das Thema der Teilnahme von „früheren“ Männern an Sportwettbewerben von Frauen ist zu lösen und kann nicht den Sportvereinen überlassen werden.


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