Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung [GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz] beschlossen. Damit setzen wir einen wichtigen Schritt, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zukunftsfest aufzustellen und die Beitragssätze für Versicherte sowie Arbeitgeber langfristig zu stabilisieren.
Uns allen ist bewusst, dass die Herausforderungen hierbei erheblich sind. Ohne entschlossenes Handeln drohte bis zum Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage, dieser Entwicklung wirksam entgegenzutreten und die Solidarität unseres Gesundheitssystems dauerhaft zu sichern. Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und somit einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich.
Für mich war es bei der parlamentarischen Beratung besonders wichtig, nicht nur die Zahlen im Blick zu haben, sondern vor allem die Auswirkungen auf die Menschen und die medizinische Versorgung vor Ort. Deshalb habe ich in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Berufsgruppen geführt. Der intensive Austausch mit Dermatologen, Psychotherapeutinnen, Hausärzten sowie Kiefertherapeutinnen und Kiefertherapeuten haben mir wertvolle Einblicke in die tägliche Arbeit und die Auswirkungen des Gesetzes gegeben. Hinzu kamen die sehr vielen Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahkreis. Mir ist hierbei bewusst, dass es für alle, die im Gesundheitssystem eingebunden sind, sowie für Patientinnen und Patienten Einschnitte geben wird. Wir müssen jedoch den Mut haben, Maßnahmen umzusetzen, die schon seit langem notwendig waren.
Auch gab es auf meine Initiative hin eine Videokonferenz mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Tino Sorge MdB, und den Vorständen der Klinikeinrichtungen sowie Vertretern der kommunalen Selbstverwaltung aus meinem Wahlkreis. In diesem direkten Austausch konnten die Verantwortlichen ihre Anliegen und Erfahrungen unmittelbar an das Bundesgesundheitsministerium herantragen. Gerade dieser enge Dialog zwischen Bundespolitik, Krankenhäusern und kommunaler Ebene ist unverzichtbar, um praktikable Lösungen zu entwickeln und die unterschiedlichen Herausforderungen im ländlichen Raum angemessen zu berücksichtigen.
Mir ist bewusst, dass Reformen im Gesundheitswesen stets intensive Diskussionen auslösen. Umso wichtiger ist es, Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage und im engen Austausch mit den Betroffenen zu treffen. Diesen Weg werde ich auch künftig konsequent fortsetzen.
Unser gemeinsames Ziel bleibt klar, eine hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, finanzierbare Beiträge für die Versicherten sowie verlässliche Perspektiven für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und alle weiteren Akteure unseres Gesundheitswesens. Das heute verabschiedete Gesetz ist dafür ein wichtiger Schritt, zur Stabilisierung der Beiträge. Im Herbst werden wir Strukturreformen im Gesundheitsbereich angehen.




