Wichtige Entscheidungen im Bundestag – Grundsicherung und Vereinfachung bei der Ferienbetreuung

von hierl

09/03/2026

In der vergangenen Sitzungswoche haben wir das Bürgergeld der Ampel-Regierung abgeschafft und durch die neue Grundsicherung ersetzt. Damit setzen wir ein zentrales Wahlversprechen um. Des Weiteren wurden Vereinfachungen bei der Ferienbetreuung und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

In dieser Sitzungswoche haben wir die neue Grundsicherung final beschlossen. Wir wollen diejenigen, die arbeiten können, dauerhaft in Beschäftigung bringen. Künftig hat die Vermittlung eines Arbeitsplatzes wieder Priorität. Wer Termine bei der Jobvermittlung nicht einhält oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ tritt so wieder in den Vordergrund: Wir fördern Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit und fordern die aktive Mitwirkung desjenigen ein, der staatliche Unterstützung erhält. Den Jobcentern werden dafür wirksamere Instrumente an die Hand gegeben. Zugleich sollen sie Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Dazu wird unter anderem der Zugang zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert und Jobcenter bekommen mehr finanzielle Spielräume für Förderleistungen. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs. Härtefälle werden auch weiterhin berücksichtigt.

Mit der 2./3. Lesung wurde das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien verabschiedet. Es sorgt für Rechtsklarstellungen im Rahmen der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Ziel ist, während der Schulferien neben Angeboten von Tageseinrichtungen, Schulen und deren Kooperationspartnern auch Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend anzuerkennen. Damit soll Ländern und Kommunen bei der Bereitstellung und Sicherstellung ausreichender rechtsanspruchserfüllender Angebote ein größerer Gestaltungsspielraum ermöglicht und gleichzeitig das Potenzial der Jugendarbeit in den Ferienzeiten ausgeschöpft werden. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort).

Des Weiteren nehmen wir den Wolf vor Beginn der Weidesaison in das Bundesjagdgesetz auf. Das ist ein wichtiges Instrument für unsere Weidetierhalter, die in vergangenen Jahren beim Thema Wolf tatenlos zusehen mussten, ohne Handlungsoptionen zu haben. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz erleichtern wir die Entnahme von Problemwölfen und schaffen die Grundlage für ein Bestandsmanagement, das sowohl dem Artenschutz als auch der Weidetierhaltung gerecht wird.


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