Wichtige Entscheidungen im Rechtsbereich: Gesetze beschlossen

von hierl

17/11/2025

In dieser Woche haben wir sechs Gesetzte des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Zwei dieser Gesetze stelle ich im Folgenden näher vor.

Die Bundesregierung hat sich ein klares Ziel gesetzt: Staat, Verwaltung und Justiz sollen effizienter, digitaler und bürgernäher werden. Daran hat der Rechtsausschuss in dieser Woche tatkräftig mitgewirkt.

Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit sowie dem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung kommen wir auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz ein gutes Stück weiter.

Das Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kann Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Das neue Verfahren will den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.

Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen trägt durch die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro zur Stärkung und Sicherung der Amtsgerichte in der Fläche bei.


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