Am 23. Februar 2025 sind vorgezogene Bundestagswahlen – mit einem neuen Ampel-Wahlrecht. Wegen fehlender Überhang- und Ausgleichsmandate werden einige Direktkandidaten leer ausgehen, obwohl sie in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten haben. Die Zweitstimme ist genauso wichtig wie die Erststimme.
Mit dem neuen Ampel-Wahlrecht ist jede Stimme entscheidend, um Bayern stark im Bundestag zu vertreten. Ab jetzt ziehen selbst mit der Erststimme gewählte Direktkandidaten nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Die Erststimme dient nur noch dazu festzuhalten, wen man gerne in den Bundestag senden möchte, sofern das Erststimmenergebnis von der Zweistimme gedeckt ist. Das bedeutet: Die Zweitstimme ist genauso wichtig wie die Erststimme, um sicherzustellen, dass die CSU eine starke politische Kraft bleibt, um unser Land nach vorne zu bringen. Leihstimmen an andere Parteien in der Zweitstimme können in Zukunft dazu führen, dass der gewünschte Direktkandidat nicht mehr in den Bundestag einziehen darf.
Der Grund hierfür ist die Einführung eines Zweitstimmenausgleichverfahrens: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr rechnerisch nach Zweitstimmen zustehen, gibt es eine Kappung. Es dürfen nur noch die Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen, deren Mandat vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Sofern eine Partei alle Direktmandate erreicht, aber z. B. nur 30% Zustimmung in der Zweitstimme erreicht, dürfen einige direkt gewählte Abgeordnete (die mit den schlechtesten prozentualen Ergebnissen) nicht in den Bundestag einziehen. Damit wird es bei dieser Bundestagswahl „verwaiste“ Wahlkreise geben, d. h. Wahlkreise, die nicht durch einen Direktabgeordneten im Bundestag vertreten sind.
Am Wahltag gilt: Wer mich weiterhin als seine Vertretung in Berlin sehen möchte, der gibt sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme der CSU. Gemeinsam stehen wir für eine starke CSU und ein starkes Bayern!