Die Krankenhausreform: Eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung

von hierl

18. Oktober 2024

Am Donnerstag wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Ich habe gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Im Folgenden die Position der Unionsfraktion.

Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag – gegen die Stimmen von CDU und CSU – das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Auch ich habe gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist für uns als Unionsfraktion unstrittig. Überarbeitetes Personal, zu viel Bürokratie und finanzielle Nöte, die immer öfter zu Insolvenzen führen, sind oft Alltag in vielen Krankenhäusern.

Jedoch wird das Ampel-Gesetz keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden.

Die Probleme auf einen Blick: Die Reform wurde ohne ausreichende Einbindung der Bundesländer und Kommunen beschlossen, obwohl diese laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind und geht so an der Realität vorbei. Zudem wurde ein sinnvoller Überbrückungsplan zur Verhinderung weiterer Insolvenzen aufgrund von Preissteigerungen von der Ampel abgelehnt.

Die Folgen? Die Klinikstruktur in Deutschland wird sich ändern. Zahlreiche kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum sind von der Schließung bedroht. Dadurch besteht die Gefahr, dass die medizinische Versorgung vor Ort gefährdet wird. 

Wir brauchen eine krankenhausgerechte Reform, die auf die regionalen Bedürfnisse eingeht und die Versorgung verbessern – nicht gefährdet. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben unsere Positionen in einem Entschließungsantrag formuliert. Darin fordern wir unter anderem:

– Eine ordentliche Auswirkungsanalyse zum KHVVG
– Eine Brückenfinanzierung, um eine unkontrollierbare kalte Strukturbereinigung, also ein Kliniksterben, noch vor dem Beginn der Umsetzung der Reform zum Jahr 2027 zu verhindern
– Eine umfassende Einbindung der Bundesländer, Krankenhäuser und aller relevanten Akteure

Unseren Entschließungsantrag zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz können Sie hier abrufen. 


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