Speicherung der IP-Adressen auf den Weg gebracht

von hierl

10/07/2026

Der 24. Juni war ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland und vor allem für den Schutz von Kindern. An diesem Tag wurde nach jahrelangem Ringen um einen praktikablen Kompromiss zwischen den Belangen der Strafverfolgung und des Datenschutzes im Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung beraten.

Mit der Einführung einer IP-Adressenspeicherung wollen wir eine wichtige Grundlage schaffen für die Aufklärung schwerer Straftaten im digitalen Raum, wie zum Beispiel Kinderpornographie. Dazu wollen wir Internetanbieter verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern, eine Regelung, die viele andere europäische Staaten bereits haben, unter anderem Spanien und Frankreich.

IP-Adressen sind häufig der einzige Ermittlungsansatz, um Täter von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder schweren Cyberangriffen zu identifizieren. Die Speicherung erfolgt unter klaren rechtsstaatlichen Vorgaben und dient ausschließlich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im gesetzlich legitimierten Rahmen. So stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und sorgen einmal mehr dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, denn Sicherheit ist die Voraussetzung für Freiheit.


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