Die Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes

von hierl

10/07/2026


Das verkorkste Heizungsgesetz der Ampel sollte noch in diesem Juli Geschichte sei. Denn die Bürger warten darauf, dass der Heizungskeller endlich wieder Privatsache wird. Dazu hatte die Koalition im Frühjahr den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz wurde heute final im Bundestag beschlossen.

Die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag hat am 3. Juli eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht und einen Eilantrag gestellt, mit dem die Verabschiedung des geplanten neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vorerst gestoppt werden soll. Die Partei bemängelt unter anderem, dass das Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament „gepeitscht“ werden solle. Dieser Klage gab das Verfassungsgericht jedoch nicht statt.

Das neue Gesetz schafft technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen. Die bürokratischen und kleinteiligen Vorschriften Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen werden langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein.

Mit der Entscheidung setzen wir als Union eines unserer zentralen Wahlversprechen um.


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