Mit elektronischer Fußfessel gegen häusliche Gewalt

von hierl

27/02/2026

In dieser Sitzungswoche haben wir 1. Lesung den Gesetzesentwurf zum Gewaltschutzgesetz beraten. Damit setzen wir ein klares Zeichen für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt und führen bundeseinheitlich die elektronische Fußfessel ein. Das Bundesland Hessen nimmt bei dem elektronischen Überwachungssystem eine Vorreiterrolle ein.

Die Opferzahlen bei häuslicher Gewalt sind auf neuem Höchststand! 2024 wurden 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Über 70 % der Betroffenen sind Frauen. Das sind jedoch nur die angezeigten Fälle. Die Dunkelziffer ist weit höher. Nur rund 5% der Taten werden überhaupt zur Anzeige gebracht. Gewaltschutz darf nicht wehrlos sein. Das sind zahlreiche Schicksale, in welchen das Zuhause kein sicherer Ort war. Einer der bekanntesten Fälle in letzter Zeit ist das Schicksal von Gisèle Pelicot, die von ihrem Mann lange Jahre missbraucht und anderen Männern angeboten wurde. 

Mit der Änderung des Gewaltschutzgesetzes setzen wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen. Familiengerichte sollen die Fußfessel, die sich in Spanien bereits erfolgreich im Einsatz befindet, anordnen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. So werden Annäherungen früh erkannt und die Polizei kann umgehend reagieren. Opfer von häuslicher Gewalt können ein Warngerät erhalten, um frühzeitig zu erkennen, wenn Täter sich unzulässig nähern. Familiengerichte sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten. Außerdem ahnden wir Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen künftig schärfer. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

Das Bundesland Hessen gilt als Vorreiter bei der Einführung und Nutzung der sogenannten elektronischen Fußfessel in Deutschland. Bereits im Jahr 2024 setzte Hessen auf diese Maßnahme, um gefährliche Straftäter nach ihrer Haftentlassung besser zu überwachen und die Bevölkerung zu schützen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die bundesweit für die Kontrolle der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zuständig ist.

Der Hessische Justizminister Christian Heinz stellte in der Hessischen Landesvertretung die spanische Fußfessel mit Experten der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) gemeinsam vor. Gerne war auch ich gekommen, um mir anzuschauen, wie die Fußfessel in der Praxis funktioniert und um mich mit dem Minister auszutauschen. Gewaltschutz bedeutet nicht, erst zu handeln, wenn es zu spät ist. Gewaltschutz bedeutet, Täter zu stoppen, bevor sie zuschlagen.

Meine Rede zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung lässt sich hier abrufen.


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