In dieser Woche haben wir im Bundestag zwei weitere entscheidende Beschlüsse vorangebracht: Wir haben uns in der Koalition auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Wir setzen auf Vertrauen statt Bevormundung und geben mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz die Entscheidung über die passende Heizung zurück in die Hände der Bürger. Zudem haben wir im Bundestag den Weg für die Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS) freigemacht.
Die Koalitionsfraktionen haben sich in dieser Woche auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wird damit abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien wird gestrichen. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs damit wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.
Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten weiterhin. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Nur die Herangehensweise wird sich ändern: Das neue Gesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher. Damit beenden wir einen Konflikt um ein Gesetz, das umstritten war und Investitionen gehemmt hat. Wir machen das Gesetz einfacher und besser. Außerdem ist die Förderung gesichert: Der Staat unterstützt weiterhin beim Umstieg – die Finanzierung steht bis mindestens 2029.
Um dem Klimaschutz Genüge zu tun, wird 2028 für Öl- und Gasheizungen eine moderate Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent eingeführt, die dann schrittweise ansteigt. Zu grünen Gasen zählen beispielsweise Biogase oder Wasserstoff. Wer Öl- und Gasheizungen neu einbaut, braucht ab 2029 einen Vertrag über einen Zehn-Prozent-Anteil von Biogas oder Bioöl.
Auch stärken wir den Ausbau der Fernwärme den Verbraucherschutz und vereinfachen die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Fraktionen bekennen sich zu einer unbürokratischen Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie, die keine zusätzlichen gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen für den Gebäudebestand auslösen wird.
Auch beim Thema Asyl setzen wir unsere Versprechen aus dem Wahlkampf um: In dieser Sitzungswoche Bundestag die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht angenommen. Dabei ging es darum, die bereits auf EU-Ebene vereinbarten Änderungen in das nationale Asyl- und Aufenthaltsrecht zu übertragen und damit Vorgaben einer großangelegten EU-Asylreform umzusetzen, die im Juni 2026 in Kraft treten soll.
Kernpunkte der Reform betreffen unter anderem strengere Identitäts- und Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, beschleunigte Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten sowie erleichterte Arbeitsmarktzugänge für Asylsuchende in Deutschland. Vorgesehen ist auch die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren, in denen Personen untergebracht werden können, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Damit setzt unsere Regierung ihren Kurs in der Migrationspolitik auch auf europäischer Ebene fort.




