Überblick zur Sitzungswoche: Entscheidungen zur Grundsicherung, Wolf und Lieferkettengesetz

von hierl

16/01/2026

Auch in der ersten Sitzungswoche des Jahres standen wichtige Entscheidungen an, die unser Land voranbringen werden. Anbei ein Überblick.

Die neue Grundsicherung wurde erstmals im Bundestag beraten. Damit schaffen wir wie versprochen das Bürgergeld ab. Wir verbessern die Arbeitsaufnahme, indem die Vermittlung wieder vorrangig wird, und wollen erwerbsfähige Arbeitslose dauerhaft in Beschäftigung bringen. Wer keine Termine einhält oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften leisten könne, muss dem nachkommen. Härtefälle berücksichtigen wir. Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ tritt so wieder in den Vordergrund. Das Ziel ist, ein gerechtes System bekommen. Für jene, die es mit ihren Steuergeldern finanzieren und für jene, die alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.            
Zugleich sollen sie Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Dazu wird unter anderem der Zugang zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert und Jobcenter bekommen mehr finanzielle Spielräume für Förderleistungen.

Der Wolf wird bejagt: In dieser Woche fand die 1. Lesung der Änderung des Bundesjagdgesetzes statt. Damit bringen wir einen zentralen Punkt unserer Landwirtschaftspolitik voran, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Dort, wo er eine konkrete Bedrohung für Nutztiere darstellt – auf Weiden, in Offenlandschaften oder auf Deichen –, soll er künftig aktiv bejagt werden können. Weidetierhaltung muss möglich sein. Auch Menschen müssen sich auch auf dem Land im Freien aufhalten können. Deshalb nehmen wir den Wolf in das Jagdrecht auf und führen ein Bestandsmanagement ein. Damit schaffen wir einen sinnvollen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.

Zudem haben wir ein weiteres Versprechen gehalten und setzen die Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um. Dieses Gesetz wurde in der 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entfällt zunächst die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten wird nur noch bei schweren Verstößen sanktioniert. Zudem soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Unternehmen alle ausstehenden Berichte erlassen und in laufenden wie auch in künftigen Fällen Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags verhängen. In allen übrigen (laufenden und künftigen) Fällen soll das BAFA ab sofort von Bußgeldern absehen. Die Änderungen zielen darauf ab, das LkSG praxisfreundlicher umzusetzen, bis die nationale Umsetzung der Europäische Lieferkettenrichtlinie greift, indem die Bürokratie abgebaut, aber die grundlegende Verantwortung der Unternehmen für ihre Lieferketten beibehalten wird.


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