Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes

von hierl

06/12/2025

Der Bundestag in dieser Sitzungswoche ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.

Im Deutschen Bundestag haben wir diese Woche wichtige Weichen für mehr Entlastung, Wertschätzung und Zukunftsfähigkeit gestellt, besonders für den ländlichen Raum. Das Steueränderungsgesetz 2025 ist ein starkes Signal für Gastronomie, Pendler und Ehrenamt. Vor allem die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr sind für viele Ehrenamtler sicherlich eine spürbare finanzielle Hilfe.

Des Weiteren entlasten wir Vereinsvorstände, insb. die Schatzmeister, von bürokratischen Hürden, indem wir die Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittsatzgrenze von 45.000 auf 50.000 Euro und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro anheben. Wir setzen den Ehrenamtspakt um und stärken die über 600.000 Vereine in Deutschland.

Außerdem wird ab dem 1. Januar 2026 in unserer Gastronomie wieder der 7%-Mehrwertsteuersatz auf Speisen gelten. Damit unterstützen wir Betriebe, die mit hohen Kosten kämpfen. Gerade auf dem Land ist jede Gaststätte ein Stück Heimat und Ort der Begegnung.
Wir halten unsere Versprechen & belohnen diejenigen, die unser Land voranbringen, anpacken & sich für Deutschland engagieren – um unsere Wirtschaft zu stärken und Deutschland voranzubringen.


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