Regelungen zum neuen Wehrdienst

von hierl

06/12/2025

Wir verabschieden in 2./3. Lesung den modernen Wehrdienst: Männer werden künftig zur Musterung verpflichtet. Mit einem verbindlichen Aufwuchspfad mit halbjähriger Berichtspflicht an den Bundestag schaffen wir Verbindlichkeit beim personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Die Wehrdienstreform ist notwendig, um die Bundeswehr angesichts der aktuellen Sicherheitslage für die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung nachhaltig zu stärken.

Innerhalb kurzer Zeit haben wir ein Gesetz erarbeitet, um unsere Bundeswehr für die Zukunft stärker aufzustellen. Wir setzen in diesen Zeiten als Koalition ein klares Signal: Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann, damit es sich nicht verteidigen muss.

Die Regelung basiert auf Freiwilligkeit und einem ansprechenden Dienstangebot. Ab Anfang 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen, der ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften erfasst. Während die Beantwortung des Fragebogens für Männer verpflichtend ist, erfolgt sie für Frauen auf freiwilliger Basis. Für alle Männer, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung ab Juli 2027 verpflichtend.

Zuerst wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Falls ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Ziel ist es, die Bundeswehr in den nächsten zehn Jahren um mehr als 80.000 Soldaten zu vergrößern. Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung, erhalten. Der Wehrdienst dauert laut Gesetz mindestens sechs Monate.


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