In dieser Woche wurden noch weitere wichtige Entscheidungen getroffen.
Nicht nur die Wahl der Richter für das Verfassungsgericht spielte eine wichtige Rolle.
Auf der Tagesordnung stand heute auch die Wahl von drei Richtern zum Bundesverfassungsgericht.
Es wurden aber auch – ungewöhnlich für eine Haushaltswoche – weitere Beschlüsse gefasst. So wurde ein Gesetzentwurf zur schnelleren Bestimmung sicherer Herkunftsländer eingebracht.
Hierdurch kann bei zukünftigen Einstufungen zügig auf Asylantragstellungen aus asylfremden Motiven reagiert werden, um diese Verfahren insgesamt zu beschleunigen, so dass im Fall einer möglichen Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann. Damit bringen wir einen weiteren Baustein einer konsequenten Migrationspolitik auf den Weg.
Ebenso haben wir die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Corona eingesetzt. 14 Abgeordnete und 14 Experten werden prüfen was im Umgang mit Corona gut oder schlecht gelungen ist, um für die Zukunft festzulegen welche Strategien es für zukünftige Krisen geben kann.
Weiter wurde auch der Bauturbo auf den Weg gebracht. Damit sollen schnellere Verfahren und damit günstigeres Bauen ermöglicht werden. Dies ist eine konsequente Ergänzung zu den Planungen im Mietrecht, die alleine keine neuen Wohnungen schaffen.
Im gegebenen Turnus lag das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten bei der Unionsfraktion und für zwei weitere Kandidaten bei der SPD. Diese Verfahren ist nicht an die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag gekoppelt. Für die Wahl eines Richters zum Bundesverfassungsgericht braucht jeder Kandidat die Zustimmung von 2/3 des Deutschen Bundestags. Dies ist aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse nicht einfach.
Bereits die gesamte Woche gab es Diskussionen um die Wahlen und um einen Personalvorschlag. Es drängt sich der Eindruck auf, dass über viele Wege versucht wurde, massiv Einfluss auf die Entscheidungsfindung auszuüben. Damit wird die Richterwahl politisiert, was sich verbietet. Letztendlich wurde die Wahl dann komplett abgesetzt.
Das ist eine schlechte Nachricht für unsere Demokratie, da sich der Bundestag heute in dieser Frage als nicht handlungsfähig erwiesen hat. Sofern der Bundestag nicht zügig zu einem Ergebnis kommt, springt das Vorschlagsrecht auf den Bundesrat über und der Bundestag wird seiner Rechte beschnitten. So haben wir den Mechanismus noch in der letzten Wahlperiode beschlossen, eigentlich um das Gericht vor der Einflussnahme extremer Kräfte zu schützen.