Grundgesetzänderung zur Stärkung der Bundeswehr

von hierl

21/03/2025

Am vergangenen Dienstag wurde in namentlicher Abstimmung eine Grundgesetzänderung im Bundestag angenommen, die von Union und SPD eingebracht wurde. Die Entscheidung, mit Ja zu stimmen, habe ich mir nicht leicht gemacht.

Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von 1% des BIP werden künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus wird im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Damit haben wir ein starkes Signal für Sicherheit, Wachstum und Zukunftsfähigkeit gesetzt.

Für mich ist sehr verständlich, dass einige über die Entscheidung irritiert oder auch verärgert sind. Mich haben hierzu zahlreiche Zuschriften erreicht. Auch ich hätte gerne eine andere Reihenfolge des Vorgehens gewählt, d. h. die Regelungen für die Verteidigung auf den Weg gebracht und mit weiteren Regelungen für die Infrastruktur so lange gewartet, bis wir einen umfassenden Einblick in die Finanzlage gehabt hätten und auch die Reformen und die Konsolidierung des Haushalts auf den Weg gebracht gewesen wäre. Genauso weiß ich, dass ich im Wahlkampf unser Wahlprogramm so dargestellt habe, wie wir es mit einer Mehrheit im Bundestag umsetzen würden. Allerdings hat die Union bei der vergangenen Bundestagswahl keine absolute Mehrheit erzielt, so dass Entscheidungen nur mit einem Partner möglich sind. Das bedeutet immer schwierige Kompromisse einzugehen. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht und am Ende zugestimmt. Denn für mich bedeutet politische Verantwortung zu übernehmen, dazu beizutragen, dass wir eine handlungsfähige Regierung bekommen und zum Wohl unseres Landes arbeiten können.

Zudem ging es in den Verhandlungen um mehr: Wir haben gezeigt, dass unsere Demokratie auch in Krisenzeiten handlungsfähig ist und die politische Mitte in historischen Zeiten in der Lage ist, auch schwierige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Wir waren uns dieser Verantwortung bewusst und haben diese wahrgenommen, obwohl wir hierfür Kompromisse schließen mussten.

Zwei Ereignisse haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht haben: Zum einen hat der amtierende Bundesfinanzminister Kukies (SPD) zu Beginn der Sondierungen einen Einblick in die Staatsfinanzen gegeben. Hier war schnell klar, dass die von uns vermutete große Lücke im Bundeshaushalt in Wahrheit noch viel größer ist, als sie jemals in den Zeiten der Ampel-Regierung kommuniziert wurde.
Zum anderen hat sich die Weltlage sicherheitspolitisch deutlich verändert. Die alte Gewissheit, dass die USA bedingungslos zu ihren NATO-Partnern stehen, existiert nicht mehr. Dies haben uns insbesondere die Aussagen von US-Vizepräsident J.D. Vance in München und auch die Aussagen und das Verhalten von US-Präsident Donald Trump verdeutlicht. Deshalb müssen wir uns wappnen und unsere Verteidigung stärker als bislang in unsere eigenen Hände nehmen. Zugleich erleben wir schon heute eine verstärkte hybride Kriegsführung Russlands gegen Deutschland und andere NATO-Staaten.

Aus diesem Grund ist notwendig, dass Deutschland politisch schnell in der NATO und in der EU zeigt, dass wir künftig die Sicherheit unseres Landes im NATO-Verbund sichern können. Das umfasst auch die glaubwürdige Bereitschaft, kurzfristig mehr Geld zu investieren, als wir über eine Priorisierung der bestehenden Ausgaben, mehr Wirtschaftswachstum und die angestrebten Reformen mobilisieren können.

Dazu haben wir sehr intensive und schwierige Verhandlungen mit SPD und Grünen geführt. Das Ergebnis dieser Einigung haben als Änderungen des Grundgesetzes beschlossen.

Es geht konkret um folgende drei Eckpunkte:

– Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nehmen wir von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus. Das ist keine Abschaffung der Schuldenbremse, sondern eine Bereichsausnahme für die Modernisierung der Bundeswehr und für unsere Verteidigung.

– Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den Ländern zukünftig – entsprechend der Regelung für den Bund – eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist. Die Schuldenbremse wird angepasst, um eine verantwortungsvolle finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

– Wir schaffen ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren für Investitionen in die Infrastruktur, von dem 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugutekommen sollen. Das Sondervermögen wird zudem für zusätzliche Investitionen für den Klimaschutz geöffnet. Aus dem Sondervermögen werden auf Ebene des Bundes nur zusätzliche Investitionen finanziert. Allen Regelungen ist gemein, dass sie keinen Zugriff auf die Gelder geben, sondern jeweils einzelgesetzlich festgelegt werden muss, wie diese verwendet werden. Zudem haben wir bewusst einen längeren Zeitraum gewählt, in dem diese Investitionen gestreckt über mehrere Jahre getätigt werden können. Nur so können die erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Sektoren geschaffen und kann Preissprüngen entgegengewirkt werden. Die genaue Verteilung der Ausgaben muss jeweils mit einem Gesetz geregelt werden muss.

Eines ist aber auch sicher – es bedarf neben dieser Entscheidung vor allem der Konsolidierung des Haushalts und ernsthafter Reformen, damit wir uns als Staat für die bestehenden Herausforderungen rüsten. Geld allein reicht dafür nicht aus. Wir brauchen mutige Reformen, Bürokratieabbau und eine moderne Wirtschafts- und Standortpolitik, damit unser Land wieder funktioniert. Als Unionsfraktion wollen uns dieser Verantwortung weiter stellen und unser Land wieder nach vorne bringen, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich. Wir wissen, wie dringend unser Land einen Politikwechsel braucht.


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