Letzten Freitag wurde die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Bundesrat final angenommen. Als Unionsfraktion wollen wir grundlegende Änderungen der Reform im Falle eines Wahlsiegs vornehmen.
Am Freitag hat die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach initiierte Krankenhausreform den Bundesrat durchlaufen und wird nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Eine Krankenhausreform in Verantwortung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte eine andere Handschrift getragen. Diese hätten mit einem ernsthaften Dialog mit allen Betroffenen begonnen – mit dem klaren Ziel einer fundierten, gemeinsamen Lösung zur Sicherstellung der Qualität und guten Versorgung im Bundesgebiet.
Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf ist keine Schließung der erkennbaren Finanzlücken bei den Krankenhäusern verbunden und so drohen weitere ungeordnete Insolvenzen im Kliniksektor. Aus unserer Sicht müsste eine zukunftsgerichtete Finanzierung sichergestellt werden. Dies muss durch Einschluss einer echten Vorhaltepauschale und einer Übergangsfinanzierung sichergestellt werden.
Bei der Reform wären uns insbesondere auch wichtig gewesen, dass regionalen Besonderheiten, vor allen die Unterschiede zwischen urbanen städtischen Regionen und ländlichen Räumen berücksichtigt werden können. Einen Eingriff in Länderkompetenzen gegen den Widerstand der Bundesländer hätte es mit uns nicht gegeben. Stattdessen hätten wir auf Öffnungsklauseln für die Länder gesetzt, um den regionalen Bedingungen gerecht zu werden, nicht erfüllbare Leistungsgruppenanforderungen auszuschließen und speziell eine Reform zulasten der ländlichen Räume zu vermeiden. Aus unserer Sicht muss eine flächendeckende, gut erreichbare Grund- und Notfallversorgung sichergestellt werden können.
Nach einer möglichen Regierungsübernahme wollen wir aus diesem Grund die Reform schnell korrigieren und verbessern.