In den letzten Tagen haben mich viele Zuschriften aus dem Wahlkreis erreicht, die die Waffenrechtsreform der Bundesregierung kritisieren. Für uns als Union ist klar: Mit den geplanten Änderungen des Waffenrechts lässt sich der Terrorismus nicht wirksam bekämpfen. Darum lehne ich die Pläne ab.
Auslöser für diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung war die Messerattacke in Solingen. Nach heutigem Stand war der Attentäter ein bereits abgelehnter Asylbewerber, der ausreisepflichtig war. Zugleich ist von einem terroristischen Hintergrund auszugehen.
Wir als CDU/CSU begrüßen es, wenn die Bundesregierung und die Ampel-Fraktionen für einen wirksameren Schutz der Bürger vor solchen heimtückischen Anschlägen Sorge tragen wollen.
Allerdings hätten die von der Ampel vorgeschlagenen Änderungen im Waffengesetz das Terrorattentat von Solingen nicht verhindert und werden solche Anschläge auch in Zukunft nicht verhindern. Es ist nicht anzunehmen, dass ein Terrorist, der unter dem Missbrauch des Asylrechts seinen illegalen Aufenthalt in Deutschland weiterführt, sich ausgerechnet an waffenrechtliche Verbotsregelungen halten würde.
Aus unserer Sicht gilt es daher die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken, etwaigen Terrorismus möglichst frühzeitig aufzuklären, ihn konsequent zu bekämpfen und auch bei der Migrationspolitik die richtigen Schwerpunkte zu setzen.
Wir begrüßen daher jede praxistaugliche und angemessene Maßnahme zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ausdrücklich.
Die waffenrechtlichen Änderungen, wie sie von der Bundesregierung als Reaktion auf das Attentat in Solingen vorgelegt hat, halten wir hingegen für sachlich falsch. Wir können nicht erkennen, dass die vorgelegten waffenrechtlichen Verschärfungen eine wirksame Verbesserung der Terrorismusbekämpfung ermöglichen. Weiter stellen sie alle Menschen, die sich redlich verhalten und verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen (von den Sportschützen bis zu den Jägern) unter einen Generalverdacht. Wir haben bereits eines der schärfsten Waffenrechte. Eine Verschärfung ändert nichts an unserer Sicherheitslage.
Wir wollen zudem, dass wir beim Asylrecht konsequenter werden. Wer Asyl bedarf, der soll diesen Schutz auch erhalten. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, wo er diesen Schutz erhält. Zugleich muss am Ende eines gescheiterten Asylantrags bzw. des Wegfalls des Asylgrunds auch die tatsächliche Ausreise aus dem Schutzland stehen. In unserem Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland haben wir einen konkreten Vorschlag in den Bundestag eingebracht, wie wir dies erreichen wollen. Parallel dazu fordern wir Zurückweisungen von Asylsuchenden an allen deutschen Grenzen, soweit diese Personen erkennbar aus einem sicheren EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat einreisen. Dennoch wollen wir nicht alle Asylbewerber unter Generalverdacht stellen. Unter ihnen gibt es einige wenige, die große Probleme verursachen und bestraft werden müssen. Bei allen anderen muss zwischen einem Asylanspruch und keinem Anspruch auf Schutz unterschieden werden. Abschließend ist für mich noch wichtig zu betonen, dass Arbeitsmigration und Asyl nicht vermischt werden dürfen.
Wir sind der Überzeugung, dass dieser breite Ansatz besser geeignet ist, das Risiko von Terroranschlägen deutlich nachhaltiger zu vermindern als der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffenrechts.
Abschließend möchte ich daher nochmals betonen, dass die CSU im Bundestag die waffenrechtlichen Änderungen in dieser Form ablehnt.