EU-Verordnung sorgt für Bürokratiefrust

von hierl

30. August 2024

Die EU will, dass zum Jahreswechsel alle Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte ohne „Entwaldung“ auskommen. Die Berichtspflicht soll auch für deutsche Waldbetriebe gelten, und dass obwohl die deutsche Waldwirtschaft seit jeher aufforstet. Die neue Berichtspflicht bringt daher wenig Mehrwehrt und viel Bürokratie. 

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) verpflichtet ab nächstem Jahr Unternehmen, die Holz oder landwirtschaftliche Produkte innerhalb der EU handeln, zu Nachweisen, dass das Produkt nicht aus kürzlich abgeholzten Flächen stammt oder zur Waldschädigung beigetragen hat.

Diese Verordnung betrifft auch die deutschen Forstbetriebe. Diese müssen nun in neuem System nachweisen, dass ihr Holz nicht zur Waldschädigung oder Entwaldung beigetragen hat. Dazu müssen sie jeden einzelnen Holzeinschlag registrieren, um eine Referenznummer zu erhalten, die sie entlang der Lieferkette weiterreichen. Auf gut Deutsch: Es wird zusätzlich zu den bestehenden Nachhaltigkeitsauflagen ein neues Bürokratiesystem eingeführt.

Die Forstwirtschaft und Waldeigentümer kritisieren die Verordnung, da in Deutschland ohnehin Gesetze und Zertifizierungen existieren, die eine Entwaldung verhindern. Wir als Union halten die ausführlichen Berichtspflichten ebenfalls für unverhältnismäßig und fordern daher, dass die Einführung der EU-Verordnung noch einmal verschoben wird und die Umsetzung praxisnäher gestaltet wird.


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