Schwangerschaftskonfliktgesetz

von hierl

5. Juli 2024

Wenn es nach der Ampel-Regierung geht, sollen schon bald Bannmeilen für Versammlungen rund um Beratungsstellen und Einrichtungen entstehen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir als Union lehnen dieses Vorhaben ab und stützen unsere Meinungen dabei auf die Einschätzung von Rechtsexperten. Das sind die Argumente.

Am Freitag hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der im Kern fordert, dass rund um Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche eine Bannmeile von 100 Metern eingerichtet wird, in denen Versammlungen oder sogar „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ verboten sind, wenn sie schwangere Frauen beeinträchtigen, die diese Einrichtungen betreten möchten.

Bereits in der der Anhörung des Familienausschuss im Mai haben Rechtsexperten diesen Gesetzesentwurf kritisiert. Das sind ihre Argumente, auf die ich auch in meiner Rede zum Gesetzesentwurf eingegangen bin:

1. In diesem Fall muss das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frau und das Grundrecht der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden. Die vorgelegten Verbote von Versammlungen sind dafür nicht das Mittel der Wahl.

2. Die Bundesregierung legt keine belastbaren Zahlen über die Häufigkeit sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ vor. Sie kann nicht belegen, dass es die von den Ampelpolitikern beschriebenen Szenarien aggressiver und verstörender Protestaktionen in größerer Zahl  gibt.

3. Versperrung des Zugangs zu den Einrichtungen, Beleidigungen und Nötigungen oder ähnliche Beeinträchtigungen, sind bereits jetzt strafbar und führen zum Eingreifen von Polizei und Ordnungskräften vor Ort.

4. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist aus Sicht der Experten zudem nicht klar gegeben. 

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampel mit der geplanten Gesetzesänderung vor allem Symbolpolitik betreibt, weil sie nicht in der Lage ist, substanzielle Verbesserungen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen herbeizuführen.  

Wir als Union setzen uns stattdessen dafür ein, dass die lokalen Ordnungsbehörden bei Versammlungen rund um besagte Einrichtungen im Einzelfall abwägen sollen, ob die Versammlungen stattfinden dürfen. Sie können am besten einschätzen, ob die Demonstranten versuchen, den schwangeren Frauen ihre Meinung aufzudrängen und sie einem physischen und psychischen „Spießrutenlauf“ aussetzen. Pauschale Grundrechtseinschränkungen sind in den seltensten Fällen eine gute Wahl.


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