Lauterbachs Reform: Das sind die Folgen für Versicherte und Krankenhäuser

von hierl

28. Juni 2024

Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Krankenhausreform, die den Fortbestand vieler Krankenhäuser gerade im ländlichen Raum massiv gefährdet. Dagegen hat sich weitreichender Protest im Gesundheitswesen geregt, doch der Minister blieb stur und brachte das Gesetz ohne Kurskorrektur in den Bundestag ein. Unsere Top 3 Kritikpunkte am sogenannten „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“.

Trotz erheblicher Proteste nahezu aller relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte, bis hin zu den Ländern – brachte Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine Krankenhausreform mit dem irreführenden Namen „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ ohne Korrektur diese Woche in den Bundestag ein.

Diese Kompromisslosigkeit ist bei einer über viele Jahre wirkenden Krankenhausreform mit dem Ziel einer gesicherten Patientenversorgung besonders fatal, gerade für die stationäre Versorgung auch im ländlichen Raum. Einige Länder, unter anderem Bayern, haben daher bereits Verfassungsklage angedroht.

Unsere Top 3 Kritikpunkte am Gesetzesvorhaben sind:

1. Krankenkassenbeiträge werden weiter steigen.

Karl Lauterbach will einen „Transformationsfond“ in Höhe von 50 Milliarden Euro für die Krankenhausreform verwenden. Dieser soll zu Hälfte aus aus dem „Gesundheitsfond“ des Bundes finanziert werden, d.h. aus Beitragszahlungen von gesetzlich Versicherten . Die andere Hälfte sollen die Länder beisteuern. Diese Zweckentfremdung für Strukturreformen (Beitragszahlungen sollen eigentlich allein die Gesundheitsversorgung finanzieren) wird die Beiträge der gesetzlich Versicherten weiter steigen lassen, während die Privatversicherten keinen Beitrag erbringen müssten. Das ist absehbar verfassungswidrig.

2. Kein Spielraum für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum

Die Länder haben kaum Entscheidungsspielraum, welche Kliniken von den Einsparungen betroffen sind. Sie können somit nicht auf regionale Besonderheiten eingehen. Das betrifft insbesondere ländliche Regionen, wo kleinere Krankenhäuser grundsätzlich erhalten werden müssen, um eine Grund- und Notfallversorgung in zumutbarer Entfernung aufrechtzuerhalten.

3. „Hamsterrad“ der Fallpauschale bleibt erhalten.

Krankenhäuser erhalten ihre Finanzierung weiterhin teilweise durch Fallpauschalen, die sich an der Zahl der behandelten Fälle im Vorjahr orientiert. Jeder schlaue Krankenhaus-Ökonom wird hausintern dazu aufrufen, die Fallzahlen hochzuhalten, um in den nächsten Jahren einen möglichst hohen Anteil an der Fallpauschale abzugreifen. Dieses „Hamsterrad“ kann nicht im Sinne des Erfinders sein.


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