Immer öfters springt der Staat mit Hilfsgeldern ein, wenn Wohngebäude durch ein Hochwasser beschädigt werden. Steuergeld wird also auch für Eigentümer ausgegeben, die sich nicht versichert haben. Eine standardmäßige Versicherung gegen Elementarschaden könnte dieses Ungleichgewicht beenden.
Nur rund die Hälfte aller Wohngebäudeversicherungen enthalten eine Elementarschadenabsicherung. Bislang – und auch beim derzeitigen Hochwasser – kam daher nach einer Hochwasserkatastrophe regelmäßig der Staat für die entstandenen Schäden auf. Das bedeutet allerdings, dass jedes Mal die Gemeinschaft der Steuerzahler auch für diejenigen Wohnungseigentümer mithaftet, die keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.
Mein Kollege Dr. Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag hat dieses Ungleichgewicht folgendermaßen auf den Punkt gebracht:
„Der Staat kann nicht jeden Schaden ersetzen und der Steuerzahler nicht für jeden Einzelschaden einstehen. Deshalb braucht es eine solche Versicherung unter der Prämisse, dass die Prämien für Versicherte in besonders stark gefährdeten Hochwassergebieten bezahlbar bleiben.“
Die einzelne Versicherungspolice wird umso günstiger, je mehr Menschen eine Versicherung abschließen. Daher wollen wir die Elementarschadenversicherung zum Standard – nicht jedoch zur Pflicht machen. Wir fordern:
– Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann nach einer Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (Opt-Out Lösung).
– Im Bestandsgeschäft – also dort, wo bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden.
So stellen wir sicher, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind. Parallel dazu nehmen wir Prävention und Klimafolgenanpassung in den Blick.