Nach den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind wir Unionsabgeordnete zuversichtlich: Es gibt gute Gründe zur Annahme, dass das Ampel-Wahlrecht in der jetzigen Form rechtswidrig ist. Die Top 3 Argumente, warum wir gegen das Wahlrecht klagen.
Das deutsche Wahlrecht ist nicht unkompliziert, die neuen Regelungen des Ampel-Wahlrechts machen es noch komplizierter. Vor der Auflistung der Kritikpunkte daher an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten neuen Regelungen.
Die neuen Regeln im Überblick
– Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft – die 5%-Hürde bleibt. Eine Partei zieht nur noch dann in den Bundestag ein, wenn sie Deutschlandweit mehr als 5% der Stimmen erhält. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr.
– Direkt gewählte Abgeordnete ziehen künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag ein, sondern ihr Sitz ist an das Zweitstimmenergebnis „gekoppelt“. Konkret heißt das: Wenn in einem Bundesland die Zahl der gewonnenen Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden die Kandidaten mit dem niedrigsten Erststimmenergebnis gestrichen, unabhängig davon wie viele Gegenkandidaten sie hatten oder wie die tatsächliche Wahlbeteiligung war.
Warum wir klagen
Es gibt drei Hauptgründe, warum wir das Gesetz für verfassungswidrig halten und klagen:
1. Es ist mehr als bedenklich, dass wahrscheinlich zahlreiche Wahlkreise in Zukunft keinen direkt gewählten Vertreter mehr nach Berlin schicken werden. Es darf nicht sein, dass die Erststimmen der Bürger in diesen Wahlkreisen einfach ignoriert werden.
2. Der Wegfall der Grundmandatsklausel benachteiligt ganz bewusst die CSU. Sollten wir nun bei der nächsten Bundestagswahl weniger als 5% aller deutschlandweit abgegebenen Stimmen erhalten, würden wir nicht in den Bundestag einziehen – trotz fast aller Direktmandate in Bayern, die wir bei jeder Wahl erlangen. Im Ergebnis hätte fast ganz Bayern keinen direkt gewählten Vertreter in Berlin.
3. Die im Wahlrecht vorgesehene Kopplung der Direktmandate an die Zweitstimmen betrifft überproportional Abgeordnete der CDU und CSU. Durch die überproportionale Ausweitung der – von den Parteien zu bestimmenden – Listenmandate schafft die Regierungskoalition ein Funktionärswahlrecht, das die Verwurzelung der Kandidaten im Wahlkreis und den Rückhalt der lokalen Bevölkerung massiv entwertet.