Die Kinderehe ist zu Recht seit 2017 in Deutschland gesetzlich geächtet. Wenn die Ampel aber jetzt nicht schnell handelt, könnte sie schon ab Juli wieder möglich sein. In einer Rede im Bundestag habe ich die Regierung aufgefordert, das zu verhindern.
Schon wieder hinkt die Ampel hinterher: Das Bundesverfassungsgericht, fordert Nachbesserungen an einem Gesetz, das Kinderehen verbietet, die im Ausland geschlossen wurde. Es setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis 30. Juni, das Gesetz nachzubessern, andernfalls wird es ungültig.
Würde das Gesetz zum Verbot von Kinderehen ungültig werden, besäßen Kinderehen, die im Ausland geschlossen worden sind, auch in Deutschland weiterhin Gültigkeit. Das wäre eine Katastrophe für das Kindeswohl und vor allem für die Rechte und Freiheit von Mädchen.
Jetzt, wenige Wochen vor Auslaufen der Frist hat die Ampel immer noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, um das Gesetz nachzubessern. Wir als Union fordern daher in einem Antrag, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen muss und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen zu schützen. Meine Rede zum Unionsantrag finden Sie hier.