FDP-Justizminister Marco Buschmann plant, das Familienrecht radikal umzukrempeln. Dabei geht es ihm in erster Linie darum, dass seine liberale Wählerklientel sich selbst verwirklichen kann, aber nicht um das Kindeswohl. Eine Übersicht.
Die Ampel-Regierung ist für ihre internen Streits berüchtigt. In der Gesellschaftspolitik allerdings sind durchaus gemeinsame Nenner zu finden. Deshalb stürzt sich Justizminister Marco Buschmann wohl mit allem Eifer auf die Reform des Familienrechts nach liberalem Gusto.
Betrachtet man die Gesamtheit der Reformvorhaben, so fällt auf, dass sie allesamt von einer Ideologie der Selbstverwirklichung der Eltern geprägt ist. Jeder Paarkonstellation und jedem Lebensentwurf soll ermöglicht werden, ein Kind zu haben. Hierbei rücken das Kind und sein Wohlergehen völlig in den Hintergrund. Wir als Union dagegen sind der Auffassung, dass das Kindeswohl bei jeder familienrechtlichen Entscheidung immer im Vordergrund stehen muss.
Polygamie durch die Hintertür?
Die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“ soll in verschiedenen Abstufungen die Möglichkeit schaffen, eine eigene vertragliche Konstellation für das Zusammenleben von bis zu 6 Personen zu regeln. Diese Verantwortungsgemeinschaft soll bei Näheverhältnissen jenseits von „Liebesbeziehungen“ einen rechtlichen Rahmen schaffen. Unklar bleibt aber, wie man eine solche „Liebesbeziehung“ definiert und in welcher Art und Weise man feststellen will, dass eben diese vorliegt oder nicht. Weiter sehen wir keine Notwendigkeit eines weiteren Rechtskonstrukts, da viele Dinge wie z. B. die Erteilung einer Vollmacht für den Krankheitsfall schon heute lösbar sind.
Es ist zu befürchten, dass die Verantwortungsgemeinschaft zum Missbrauch einlädt. Die Ampel öffnet ein Einfallstor zur Führung von Vielehen und schafft mit ihren Regelungen hinsichtlich der Erleichterung von Organtransplantationen bei Verantwortungsgemeinschaften auch eklatante Umgehungsmöglichkeiten der bestehenden Gesetze.
Adoptionen zu Lasten des Kindes?
Die Regierung plant auch eine „Modernisierung“ des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts. Es wird deutlich, dass es der Ampel dabei nicht in erster Linie um das Kindeswohl geht.
Besonders problematisch sehen wir den Ampel-Vorstoß, dass auch bei verheirateten Personen nur einer der Ehegatten eine Adoption übernehmen können soll. Das geht völlig am Kindeswohl vorbei. Adoptionen sollten grundsätzlich erfolgen, um dem Kind eine Ersatzfamilie zu beschaffen, nicht um den Kinderwunsch von einzelnen Erwachsenen zu erfüllen. Stehen zwei Partner nicht geeint hinter der Bereitschaft, Sorge für ein Kind zu übernehmen, sind Konflikte in der Familie vorprogrammiert.
Abstammung losgelöst von der Biologie?
Die biologischen Eltern sind in aller Regel auch die rechtlichen Eltern eines Kindes. Das ist ein Grundsatz unseres Familienrechts. Die Ampel will, dass künftig auch neben der Frau, die das Kind geboren hat, auch eine weitere Frau automatisch „Mutter“ des Kindes sein kann. Um zwischen biologischer und rechtlicher Mutter unterscheiden zu können, soll die biologische Mutter „Geburtsmutter“ genannt werden und die nicht-biologische Mutter „Mutter“.
Wir als Union sehen auch diese Pläne kritisch. Sofern es nicht den Fall einer anonymen Samenspende betrifft, kann es meines Erachtens keine automatische Elternstellung der zweiten Frau geben. Denn sobald auch der biologische Vater des Kindes Verantwortung für das Kind übernehmen will ist das Verhältnis zwischen den beiden Frauen und dem Vater zu klären, da rechtliche Eltern weiterhin auch nur zwei Personen sein können. Hier sind Probleme vorprogrammiert. Darüber hinaus ist es schon jetzt möglich, dass beispielsweise ein lesbisches Paar mithilfe der Stiefkindadoption das Kind der einen Frau zum gemeinsamen Kind des Paares erklären lässt. Ggf. ist an der Ausgestaltung der Adoptionsverfahren zu arbeiten; einen Automatismus lehne ich ab.