Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das wegweisend für unsere Klage gegen die undemokratische Wahlrechtsreform der Ampel ist. Das Gericht bestätigt nämlich die Bedeutung der direkt gewählten Abgeordneten für unsere Demokratie. Ausgerechnet dieses personale Element hat die Ampel massiv beschnitten. Folgt die nächste Niederlage in Karlsruhe für die Ampel?
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von Grünen, Linken und FDP gegen eine Wahlrechtsreform von 2020 abgewiesen, die von der Großen Koalition beschlossen wurde. Ziel der Reform war es, die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu verringern. Denn im Parlament sitzen seit Jahren viel mehr als die eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten.
Gericht stärkt Direktmandat
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klar gemacht, dass die Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform war. Das Urteil wird auch Konsequenzen für die verfassungsgerichtliche Einschätzung des neuen Ampel-Wahlrechts haben. Denn das Gericht hat mehrfach auf die Stärkung des personalen Elements, also der direkt gewählten Abgeordneten, hingewiesen und darauf, dass dies ein verfassungslegitimes Ziel ist. Unausgeglichene Überhangmandate sind deshalb in begrenztem Umfang verfassungsgemäß.
Ampel-Wahlrecht verfassungsrechtlich zweifelhaft
Die Ampel sollte jetzt innehalten und ihre undemokratische Wahlrechtsänderung zurücknehmen. Denn dieses Wahlrecht führt zu einer „Nichtzuteilung“ von gewonnenen Wahlkreisen. Es ist sogar möglich, dass alle gewonnenen Wahlkreise einer Partei in einem Bundesland verloren gehen könnten, sofern sie nicht die 5%-Hürde bundesweit überschreitet. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Wahlrechtsreform der Ampel mehr denn je massiven verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt.