Das Namensrecht wird liberaler – und komplizierter

von hierl

17. November 2023

Die Ampel nimmt Änderungen am Namensrecht vor. Typisch: Anstatt das Recht zu vereinfachen, doktern sie an Einzelregelungen herum. Immerhin: Das System der Doppelnamen und Namensänderungen im Scheidungsfall sollen vereinfacht werden.

Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition noch versprochen, das Namensrecht zu liberalisieren und die Einführung von „echten“ Doppelnamen zu ermöglichen. Die Änderungen, die der Justizminister nach zwei Jahren Beratungszeit vorlegt, sind allerdings enttäuschend und greifen zu kurz.

Anstatt aber einen neuen Aufschlag zu wagen, der unser kompliziertes System entschlackt und neu ordnet, doktert der Justizminister lediglich am alten Namensrecht herum. Es werden weitere Wahlmöglichkeit dem alten System aufgesetzt, was das System nur weiter verkompliziert.

Das Gesetz sieht unter anderem vor:

  • als Ehenamen auch einen Doppelnamen (mit und ohne Bindestrich)  aus den Namen der Ehegatten zu bestimmen.
  • als Geburtsnamen eines Kindes kann ein Doppelname gebildet werden.
  • für Scheidungskinder und Stiefkinder ergeben sich Verbesserungen. Namensänderungen sind einfacher möglich, bei Stiefkindern ist im Fall einer Scheidung aber keine Annahme des Mädchennamens der Mutter möglich, sondern nur eine „Rückkehr“ zum eigenen Geburtsnamen. Das ist inkonsequent.
  • volljährige Kinder können einmalig ihren Namen anpassen, allerdings dann nicht, wenn sie einen Doppelnamen haben
  • die Tradition der Namensbildung unserer nationalen Minderheiten (Sorben, Dänen und Friesen) sowie weitere, z.B. slawische oder griechische Namensbildungen sind möglich.

Wie es besser gehen könnte:

Im Jahr 2020 hat eine vom Justizministerium und dem Innenministerium eingerichtete Arbeitsgruppe zur Reform des Namensrechts bereits einen guten Vorschlag gemacht, wie das Namensrecht grundsätzlich überholt werden könnte. Das Gremium schlug vor, ein übersichtliches Regelungssystem zu etablieren und die geteilten Zuständigkeiten zwischen zivil- und öffentlich-rechtlichem Namensrecht zusammenzuführen. Die Vorschläge konnten in der letzten Legislatur nicht umgesetzt werden.

Zuständigkeiten bündeln

Auf diesen Vorschlägen hätte der Justizminister aufbauen können, aber so hat er die Chance vertan, die unübersichtlichen Regelungen in eine neue Ordnung zu bringen. Wir als Union plädieren dafür, so wie es die Arbeitsgruppe vorschlägt, das Namensrecht ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern und die alle Zuständigkeiten beim Standesamt zu bündeln.

Freiheit und Klarheit

Auch die Art, wie das Gesetz formuliert ist, könnte im Sinne der Klarheit vereinfacht werden: Anstatt kleinteilig und kompliziert alles aufzulisten, was möglich ist, wäre auch eine Negativ-Formulierung möglich: Was ist nicht erlaubt? So wird dem Bürger die größtmögliche Freiheit und rechtliche Klarheit ermöglicht.

Meine Rede zum Namensrecht gibt es hier zum nachschauen.


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