Bioenergie beim Heizen ist noch immer nicht erwünscht. Durch die Hintertür der Förderrichtlinien will Robert Habeck doch noch Hürden für Biomasseheizungen einführen. Für eine Förderung gilt Kombinationspflicht, die Fördersumme wird drastisch gesenkt.
Der Entwurf aus dem Klimaschutzministerium hat es in sich: Der Einbau von nachhaltigen Biomasseheizungen soll nur noch gefördert werden, wenn sie mit Photovoltaik-Anlagen oder anderen Techniken (Pufferspeicher, Kombination mit PV oder Solarthermie, Staubabscheider) kombiniert wird. Diese Regelung war bereits im ersten Entwurf des Heizungsgesetzes enthalten, wurde jedoch auch auf unseren Protest hin wieder entfernt. Nun will die Ampel die Regelung „durch die Hintertür“ über die Förderkriterien wieder einführen. Die Anforderungen verteuern einen Einbau – während die Förderung massiv gesenkt wird. Diese fatale Kombination hatte schon im vergangenen Jahr zu einem Einbruch bei der Förderung von Biomasseheizungen geführt.
Robert Habeck kassiert die viel gepriesene Technologieoffenheit im Heizungsgesetz in den Förderrichtlinien wieder ein. Statt alle Öko-Heizungen gleich zu behandeln, wird in den Förderrichtlinien wieder alles auf die Wärmepumpe fokussiert. Aber letztendlich schießt der selbsternannte Klimaschutzminister sich damit ein Eigentor: Wenn die Förderung ausfällt, wird es weniger neue nachhaltige Biomasseheizungen geben.
Wir als Union werden diesen erneuten Versuch, dem Heizen mit Holz und Biomasse Hindernisse in den Weg zu stellen, nicht hinnehmen. Wir setzen uns weiter für Technologieoffenheit bei nachhaltigen Gebäudeheizungen ein. Ich werde das Thema weiterverfolgen!