Das „Selbstbestimmungsgesetz“ und seine Folgen

von hierl

7. Juli 2023

Hinter den Kulissen der Ampel köchelt seit einiger Zeit das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“.  Der Entwurf sieht vor, den Wechsel des Geschlechtseintrags und des Vornamens einmal pro Jahr zu ermöglichen. Welche dramatischen Folgen für Frauenschutzräume das haben könnte, habe ich in einem Vortrag beim Kreisverband Neumarkt der Frauenunion zusammen mit dem Katholischen Frauenbund und den Landfrauen dargestellt.

Als Berichterstatterin für Familienrecht bin ich innerhalb des Rechtsausschusses für die Union zuständig für das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Es ist ein Gesetzesprojekt der Ampel, dass es jedem ohne weitere Überprüfung ermöglichen soll, seinen Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers) zu wechseln. Es ist geplant, dass auch Kinder ab 14 Jahren gegen den Willen ihrer Eltern einen Wechsel des Geschlechtseintrags durchführen dürfen.

Unabhängig von den Auswirkungen des Gesetzes auf unser Verständnis von Geschlecht (welches durch die reine Fiktion und Selbstidentifikation von Geschlecht ersetzt wird) ziehen diese Regelungen einen ganzen Rattenschwanz an rechtlichen Problemen nach sich. Wenn sich jeder einfach so per Sprechakt zur „Frau“ erklären darf, was heißt, dass dann für geschützte Räume extra für Frauen? Das betrifft etwa Frauenhäuser, Frauenbadetage oder gar die Frauenquote in Politik und Beruf. Hier werden die Institutionen vom Gesetzgeber allein gelassen.

Über diese Fragen habe ich mich mit der Frauen-Union im Kreis Neumarkt und weiteren interessierten Gästen ausgetauscht. Ich danke Heidi Frank, der Vorsitzenden, für die Einladung zu dem Vortrag und die Möglichkeit der Diskussion.

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