Das Klima im Bundestag ist vergiftet

von hierl

7. Juli 2023

Das Hau-Ruck-Verfahren beim Heizungsgesetz ist nicht das erste Mal, dass die Ampel-Koalition die Rechte des Parlaments mit Füßen tritt. Wenn die Opposition regelmäßig grundlegende parlamentarische Rechte nur über das Verfassungsgericht einfordern kann, hat das fatale Auswirkungen für die Demokratie.

Es ist zu einer unschönen Regelmäßigkeit geworden, dass wir als Union das Verfassungsgericht anrufen müssen, weil die Ampel parlamentarische Verfahren nicht ordentlich durchführt. Neben dem erfolgreichen Eilverfahren zum Heizungsgesetz aus dieser Woche, läuft derzeit noch unsere Klage gegen die Umwidmung von 60 Mrd. aus den Coronahilfen in einen Klimafonds aus dem Beginn der Legislatur und das umstrittene Ampel-Wahlrecht. Gerade diese Woche habe ich außerdem die Unterschrift unter eine Klagevollmacht gesetzt, die unser Oppositionsrecht einklagen soll, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Untersuchungssauschuss verweigert

Eigentlich eine klare Sache: Wenn ein Viertel der Abgeordneten es verlangt, muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Wir als Union haben das mit dem entsprechenden Quorum im Fall „Scholz-Warburg“ gefordert. Aber die Ampelkoalition verweigerte die Einsetzung des Ausschusses mit dem Hinweis, dass er angeblich keine Bundesthemen berühre. Der Hintergrund für die Verweigerung ist kann nur vermutet werden: Die Ampel hat Angst, dass Bundeskanzler Olaf Scholz zu dem Fall aussagen muss und seine angeschlagene Reputation weiter Schaden nimmt. Uns bleibt nur noch ein Weg – ein weiteres Mal werden wir unser Oppositionsrecht beim Verfassungsgericht einklagen.

Das verfassungswidrige Ampelwahlrecht

Auch das Ampel-Wahlrecht wurde ohne Not unter Hochdruck durch den Bundestag gepeitscht, trotz oder gerade, weil erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz bestehen. In diesem Fall klagen wir aber nicht wegen des Gesetzgebungsprozesses, sondern über den Inhalt des Gesetzes. Das Wahlrecht entwertet die Erststimme, da der Wähler bei Stimmabgabe überhaupt nicht sicher sein kann, ob seine Stimme überhaupt zählen wird. Das Verfahren läuft noch.

Klima vergiftet

Klar ist: So kann es nicht weitergehen. Die Klage vor dem höchsten Gericht ist eigentlich der letzte Ausweg im politischen Wettstreit. Aber unter der Ampel-Regierung ist der Gang nach Karlsruhe eine regelmäßige Übung für uns geworden. Leider hält die die Ampel einerseits parlamentarische Verfahren nicht eint oder legt in anderen Fällen Gesetze zum eigenen Vorteil aus bzw. schafft diese ganz neu. Ich möchte in dieser Hinsicht unseren Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz zitieren: „Das Klima hier im Hause ist vergiftet, wie ich es als langjähriger Parlamentarier, schon in Bonn, bisher noch nie erlebt habe. Minderheitenrechte des Parlaments zu achten, ist ein konstitutiver Bestandteil einer demokratischen Ordnung. Wie die Mehrheit mit der Minderheit umgeht in einem Parlament, zeigt erst die Qualität einer demokratischen Ordnung.“  

Das vergiftete Klima wurde leider auch heute wieder im Plenum in der Debatte zum Beschluss des BVerfG zum Heizungsgesetz deutlich. Ich hoffe, dass wir nach der Sommerpause wieder zu einem geordneten und dem Bundestag würdigen Verfahren zurückkehren können.

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