Deutscher werden, ohne Deutsch zu sprechen?

von hierl

2. Juni 2023

Die Ampel will die Anforderungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft massiv runterschrauben. Unter Umständen soll es möglich sein, auch ohne ausreichende Sprachkenntnisse eingebürgert zu werden. Der Gesetzesentwurf enthält noch weitere Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.

Die Ampel-Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt. Im Kern will sie die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich absenken und macht dabei den zweiten Schritt vor dem ersten. Der Vorschlag stellt damit ein weiteres Gesetzesvorhaben der Ampel dar, das die Grenzen zwischen den verschiedenen Migrationsarten verwischt. Die Regelung hilft nicht so sehr den gut ausgebildeten Fachkräften auf ihrem Integrationspfad, sondern senkt die Zugangsschwelle auch für weniger gut integrierte ab. Das erhöht auch den Anreiz für irreguläre Zuwanderung. Die folgenden vier Punkte mindern den Anreiz für Integration enorm:

Die Mindestaufenthaltszeit wird verringert. Bis zur Antragstellung auf die deutsche Staatsbürgerschaft müssen nur noch 5 Jahre vergehen (bisher 8). Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll sich der Zeitraum auf 3 Jahre verkürzen (bisher 6).

Deutsch ist nicht mehr Pflicht. Wenn „trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen“ der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse „nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert“ ist, dann wird auf schriftliche Deutschkenntnisse und den Einbürgerungstest verzichtet.

Integrationspflicht fällt weg. Es ist nicht mehr erforderlich, sich „in die deutschen Lebensverhältnisse einzuordnen“. Stattdessen gibt es nur noch zwei Extremfälle, die eine Einbürgerung verhindern: Die Vielehe und wenn der Kandidat „durch sein Verhalten [zeigt], dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“.

Einbürgerung auch bei Bezug von Sozialleistungen. Künftig soll gelten: Die betreffende Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein, aber eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird jedoch anerkannt. Bei Familien mit mindestens einem Kind muss hierbei nur ein Elternteil arbeiten.

Generelles Zulassen des Doppelpasses und Abschaffung der Optionspflicht. Das bedeutet, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, muss nun nicht mehr die alte Staatsangehörigkeit ablegen.

Wir sind der Überzeugung: Arbeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Integration und das „Ankommen“ in Deutschland. Die Änderungen bei der Lebensunterhaltssicherung verringern aber zum Teil den Anreiz zur Arbeit. Auch die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit sehen wir kritisch. Echte Integration braucht Zeit. Mit den derzeitigen Fristen besteht ein angemessener Zeitrahmen. Auch den generellen Doppelpass sehen wir kritisch: Der Doppelpass verstärkt die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland und ist auch in der EU ein Problem, weil faktisch ein mehrfaches Wahlrecht entsteht. Zudem gibt es bereits zahlreiche Ausnahmen (z.B. für EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge oder wenn der Herkunftsstaat nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt).

Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration eingebürgert werden möchten. Bei erfolgreicher Integration ist geregelte Zuwanderung eine große Bereicherung für Deutschland. Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht.


Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren …