Sobald in der überregionalen Presse Straftaten mit Schusswaffen bekannt werden, fordert Bundesinnenministern Nancy Faeser reflexhaft drastische Verschärfungen des Waffenrechts. Dabei gelten bereits jetzt strenge Bestimmungen, die bislang nur unzureichend durchgesetzt werden.
Bundesinnenministerin Faeser hat kürzlich erfolgte Gewaltverbrechen mit Schusswaffengebrauch zum Anlass genommen, ihre bereits vor einem Jahr erstmals erhobenen Forderungen zu wiederholen. Diese lauten:
1. das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen,
2. die Einführung des Kleinen Waffenscheins auch für den Erwerb und Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe und für Armbrüste,
3. die Einführung einer Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen und
4. einen verbesserten Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und anderen Behörden inklusive einer Ausweitung der Pflicht zur Übermittlung von relevanten Erkenntnissen an die Waffenbehörden durch örtliche Polizeidienststellen, Bundespolizei und Zollkriminalamt sowie eine Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden im Rahmen der Prüfung der persönlichen Eignung für eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Faser fordert Reform ohne vorherige Evaluierung
Das deutsche Waffenrecht zählt schon heute zu den strengsten der Welt. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Extremisten, Reichsbürger, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen und – sollten sie dennoch Waffen besitzen – entwaffnet werden müssen. Außerdem ist die letzte Neuauflage des Waffenrechts erst vor zweieinhalb Jahren erfolgt. Vor einer weiteren umfassenden Verschärfung müsste die Wirkung der Novelle aus dem Jahr 2020 also erst einmal sorgfältig evaluiert werden. Die Bundesinnenministerin ist diese gründliche Überprüfung bis heute schuldig geblieben.
Taten nicht instrumentalisieren
Natürlich geben mit Waffen begangene Taten wie jüngst in Hamburg und Reutlingen Anlass für eine sehr sorgfältige Prüfung, ob es noch Lücken im Waffenrecht gibt – oder ob vielleicht auch nur die bestehenden Regeln nicht richtig angewendet wurden. Reflexartige Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts verbieten sich ebenso wie eine Instrumentalisierung der Tat für längst geplante Vorhaben, die die konkrete Tat gar nicht verhindert hätten.
Unsere Haltung ist klar:
1. Wir sind nur dann für weitere Änderungen des Waffenrechts, wenn sie tatsächlich einen Mehrwert an Sicherheit bringen und nicht unverhältnismäßig in die bereits stark beschränkten Rechte von Jägern und Schützen eingreifen.
2. Wo gravierende Lücken in unserem strengen Waffenrecht sichtbar werden, müssen wir über deren Beseitigung reden. Beispiel Datenaustausch zwischen Behörden: Wenn dem Staat bereits Umstände bekannt sind, die gegen die Zuverlässigkeit und Geeignetheit eines Waffenbesitzers sprechen, muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Waffenbehörde davon Kenntnis erhält. Hier sind Verbesserungen denkbar. Der Schutz der Bevölkerung ist wichtiger als ein überzogener Datenschutz.
3. Viel wichtiger als neue Gesetze sind jedoch Verbesserungen bei der Umsetzung der bestehenden Regelungen: Digitalisierung der Verfahren, eine bessere personelle Ausstattung der Waffenbehörden und bessere behördliche Vernetzung, damit die kommunalen Waffenbehörden ihre Aufgabe effizienter erfüllen können.
4. Darüber hinaus müssen wir auch die illegalen Waffen stärker in den Blick nehmen. Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, verstärken.
Über diese Themenstellung habe ich mich bereits Mitte Februar mit Stefan Frank, dem 1. Vorsitzenden der Kreisgruppe Sulzbach-Rosenberg im Landesjagdverband Bayern e.V. ausgetauscht.