Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür

von hierl

2. Dezember 2022

Wenn es nach Plänen der Ampel geht, müssen Erben ab nächstes Jahr mit deutlich höherer Erbschaftssteuer rechnen. Das trifft vor allem Familien, in denen das Eigenheim an die nächste Generation vererbt werden soll.

Die Ampel-Regierung plant still und heimlich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022, die steuerliche Bewertung von Immobilien zu ändern was zu höheren Werten für die Versteuerung führen wird. Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer passt sie jedoch nicht an. Diese sind seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das bedeutet letztendlich eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands schon jetzt die allgemeinen Freibeträge angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte nicht mehr ausreichen, um zum Beispiel ein Elternhaus steuerfrei zu erben.

Das Elternhaus muss steuerfrei bleiben

Steuererhöhungen durch die Hintertür lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzen wir uns für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.

Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden zuletzt 2009 erhöht. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die notwendig gewordene Neubewertung von Immobilien mit einer substanziellen Erhöhung der allgemeinen Freibeträge zu verknüpfen. Angesichts dramatisch gestiegener Immobilienpreise ist eine Erhöhung der allgemeinen Freibeträge um 65 % geboten. Eine Neuregelung noch in diesem Jahr ist nicht zwingend. Wenn eine Erhöhung der Freibeiträge nicht in diesem Jahr umgesetzt werden kann, dann muss die Ampel jedoch die steuerlichen Pläne ebenfalls verschieben.


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